Robert-Koch-Institut (RKI) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben gemäß §13 Infektionsschutzgesetz in regelmäßigen Abständen Diagnose-Codes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auszuwerten, um Impfeffekte festzustellen. Seit Beginn der Corona-Impfungen







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