Bisher schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern – nun soll laut einem Vorschlag des Justizministeriums auch das Fotografieren von toten Opfern als
Anlässlich des Jubiläums der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Israel und Deutschland vor 50 Jahren zeigt die Kunsthalle Rostock vom 29. Oktober bis 29. November 2015







Total views : 10773434Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.