Die Regierung einigte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, „das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder abzusichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen
In der 32. Sitzung des Familienausschusses des Bundestags wurden die Anträge der AfD-Fraktion zur statistischen Datenerhebung über Abweisungen von Frauen an Frauenhäusern (Drucksache 19/5045) und
Pressemitteilung des Opferinteressenverbands „netzwerkB“: Wir erwarten von der Politik, dass sie endlich auch die Organisationen in Haftung nimmt, in deren Zuständigkeits- und Wirtschaftsbereich Vergehen an
Netzwerk B: Pressemitteilung der Betroffenen-Initiative vom 7.11.2012: Die Pilotstudie „Gewalt gegen Männer in Deutschland. Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern“ im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr
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