Bundesinnenministerin Faeser hat im Deutschen Bundestag angekündigt, das Disziplinarrecht so zu ändern, dass Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst für Beamte künftig nicht mehr durch Verwaltungsklage
PRESSEMITTEILUNG von Rechtsanwalt Michael Langhans (Donauwörth): Mit Beschluss vom 31.7.2015 hat das Amtsgericht Nördlingen im Verfahren 2 F 604/13 das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und zur
Meldung der evangelischen Nachrichten-Agentur IDEA vom 23.2.2012: Die katholische Kirche darf als „Kinderf…-Sekte“ bezeichnet werden. Berlin (idea) – Die katholische Kirche darf als „Kinderf…-Sekte“ bezeichnet
Wie der „Atheist Media Blog“ – vermutlich freudestrahlend – berichtet, darf die katholische Kirche laut Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als „Kinderficker-Sekte“ beleidigt werden. Katholische Christen
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