Der Beschluß des Landgerichts Berlin-Tiergarten, wonach die katholische Kirche straffrei als „Kinderficker-Sekte“ bezeichnet werden darf, ist mittlerweile rechtskräftig, wie wir bereits vorige Woche berichteten. Es
Juristisches Gutachten von Thomas Zimmermanns: Gemäß einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten ist die Bezeichnung der katholischem Kirche als „Kinderficker-Sekte“ rechtlich zulässig. Der Betreiber der Internetseite
Wie der „Atheist Media Blog“ – vermutlich freudestrahlend – berichtet, darf die katholische Kirche laut Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als „Kinderficker-Sekte“ beleidigt werden. Katholische Christen
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