Die Parlamente haben den Verfassungsauftrag die Regierungen zu kontrollieren. Das hätte in den vergangenen Jahrzehnten auch beim Katastrophenschutz geschehen müssen, ist aber offenbar unterblieben, erklärt
Bereits vor Monaten erschuf Bundeskanzlerin Merkel gemeinsam mit den Landesregierungen ein Gremium, in dem Beschlüsse über den Umgang mit der „pandemischen Lage“ getroffen wurden. Zuletzt
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