Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Ablehnung des Eilantrags der AfD-Fraktion zur Einberufung des alten Bundestages deutlich gemacht, dass der am 23. Februar gewählte neue Bundestag
12.239 der 34.023 Parteimitglieder hatten sich bis Freitag am Mitgliederentscheid der AfD beteiligt. Sie stimmten mit 37,5 Prozent (3.753 Stimmen) dagegen, einen Mitgliederparteitag abzuhalten, wie
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