Das Bundesverfassungsgericht hat das im § 217 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung heute für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. .
Gefährlicher Bruch in der Rechtsgeschichte seit 1949 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in letzter Instanz das Urteil gefällt, dass der Zugang zu einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel
Rezension von Dr. Dr. Wolfgang F. Rothe Buch-Daten: Waldstein, Wolfgang: Ins Herz geschrieben / Das Naturrecht als Fundament einer menschlichen Gesellschaft, Augsburg (Sankt- Ulrich-Verlag) 2010,
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