Die AfD-Fraktion begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2428/20). Karlsruhe stellt darin unmissverständlich fest, dass Gegendemonstrationen, die andere Versammlungen verhindern sollen, nichts mit Versammlungsfreiheit
Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion erklärte die Bundesregierung, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 23. Mai







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