Die AfD-Fraktion begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2428/20). Karlsruhe stellt darin unmissverständlich fest, dass Gegendemonstrationen, die andere Versammlungen verhindern sollen, nichts mit Versammlungsfreiheit
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat mit verharmlosenden Aussagen über die teilweise antisemitischen Pro-Palästina-Demonstranten für Kritik gesorgt. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt (siehe







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