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Tschechien: Staatspräsident Klaus und seine Entgleisungen gegen deutsche Vertriebene

Der tschechische Staatspräsident Václav Klaus hat größere Probleme. Als einer der letzten postkommunistischen Staaten will die Tschechische Republik die Kirchen für Enteignungen unter kommunistischer Herrschaft entschädigen. Hier einen Zusammenhang mit der völkerrechtswidrigen Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen herzustellen, sei nicht nachvollziehbar.
Franz Pany, der Bundesvorsitzende der Sudetendeutschen Landsmannschaft, kann vielmehr die Aufregung des tschechischen Staatspräsidenten Václav Klaus nicht nachvollziehen:
„Klaus weiß ganz genau, dass kirchliche Restitutionen und die Enteignung der Sudetendeutschen durch die Beneš-Dekrete nichts miteinander zu tun haben. Klaus missbraucht vielmehr die berechtigte Rückgabe des kirchlichen Eigentums für seine nationalistischen Ausfälle. Das ist bedauerlich. Mit seinem rückwärtsgewandten Wahlkampfgetöse wird er wohl niemals in Europa ankommen“.
Sudetendeutsche Landsmannschaft Bundesverband e.V.
Tel.: 089 / 48 00 03 54
www.sudeten.de

Kommentare

4 Antworten

    1. Guten Tag,
      nicht allein die damalige Vertreibung der meisten Deutschen aus den deutschen Ostgebieten war Unrecht, auch der Raub dieser Länder und deren Eingliederung in Stalins Imperium war völkerrechtswidrig. Aufgrund dieses Landraubs, der durch die vorhergehende Nazi-Diktatur völkerrechtlich durchaus nicht zu rechtfertigen ist, kam es zur Vertreibung und zudem auch in diesen Gebieten zu einer kommunistische Diktatur.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Nach welchem Völkerrecht genau ist der Verlust von Gebieten durch die kriegsauslösende und kriegsverlierende Partei völkerrechtswidrig?

        1. Guten Tag,
          Vertreibung und Gebietsraub widersprechen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Art. 42 – 56) und den Minderheitenschutzverträgen, die Polen und die Tschechoslowakei verpflichteten. Nach heutigem Stand des Völkerrechts käme noch die Genfer Konvention dazu.
          An sich müßte ohnehin klar sein: Der Sieg einer Kriegspartei berechtigt diese nicht zu Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen, Raub von Haus, Eigentum und Ländereien der betroffenen Bewohner etc.
          Dies gilt auch dann, wenn der Verlierer zugleich Kriegsverursacher war. Abgesehen davon hat Stalin den Zweiten Weltkrieg durch die Eroberung Ostpolens mitbewirkt.
          Näheres zum Thema Völkerrecht und Vertreibung entnehmen Sie zB. dem Buch „50 Thesen zur Vertreibung“ von Dr. Alfred de Zayas, dem amerikanischen Historiker und UNO-Sonderberichterstatter zur Förderung einer gerechten internationalen Ordnung.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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