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Udo di Fabio: CSU-Kritik an der Asylpolitik und Obergrenzen-Forderung bestätigt

Der Staat ist zum Grenzschutz verpflichtet

Ministerpräsident Horst Seehofer hat den bekannten Staatsrechtler und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio mit der Erstellung eines Gutachtens zur Flüchtlingspolitik des Bundes beauftragt. be2004_38_551
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Das Gutachten kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass die bayerischen Einwände hinsichtlich des massenhaften und unkontrollierten Zustroms von Flüchtlingen absolut berechtigt sind.
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CSU-Chef Seehofer hat eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr für Deutschland gefordert. Das sei eine Orientierungsgröße, die ein Land hinsichtlich der Integrationsleistung verkraften könne. Seehofers Forderung wird durch das Di-Fabio-Gutachten bestärkt:
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Das Grundgesetz garantiere jedem Menschen in Deutschland eine menschenwürdige Behandlung. „Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“
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Das Rechtsgutachten bestätigt damit, dass es sehr wohl eine Obergrenze des Asylrechts gibt. „Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatszerfall besteht nicht“, so das Gutachten weiter.
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Das Gutachten erklärt auch: „Der Bund ist verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs–und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“
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Für Seehofer ist es völlig unverständlich, warum der Bund das Angebot der Staatsregierung zur Unterstützung bei der Grenzsicherung nicht annimmt. „Die Sicherheit beginnt an der Grenze. Nach dem Grundgesetz lässt sich die Sicherung unserer Grenzen problemlos auf andere übertragen. Deshalb haben wir mehrfach angeboten, dass bayerische Polizisten Grenzübergänge kontrollieren könnten, die n och  nicht gesichert sind“, betont der bayerische Ministerpräsident.
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Quelle: http://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/aktuell/topaktuell/PDFs/2016/03-RechtsgutachtenDiFabio.pdf

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