Der ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio mahnt in der Debatte um ein NPD-Verbot zur Vorsicht. Die Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit V-Leuten in der rechtsextremen Partei sei „ein prozessuales Risiko“, erklärte der Verfassungsrechtler Prof. di Fabio in einem Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“.
Der bekannte Jurist und Buchautor Udo di Fabio war Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der im März 2003 das Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt hatte, nachdem die fragliche Rolle staatlich eingeschleuster V-Leuten in Führungsgremien der NPD nicht eindeutig geklärt werden konnte.