Top-Beiträge

Links

Überflüssiges Rauschen im Blätterwald wegen jüngster Papst-Äußerungen

Klare Sache: Geschieden-Wiederverheirate sind „nicht exkommuniziert“

In einigen Medien gibt es wieder einmal Wirbel und Sensationsgetuschel um Aussagen von Papst Franziskus im Vorfeld der römischen Bischofssynode über Ehe und Familie. Anscheinend wird jetzt erst recht jede Äußerung von ihm auf die Goldwaage gelegt. flyerstralsund2

Allerdings ist es überflüssig bis lächerlich, wenn im reformerischen Spektrum der Eindruck erweckt wird, als habe der Pontifex etwas Neues geliefert mit seiner Bemerkung, die geschieden-wiederverheirateten Katholiken seien „nicht exkommuniziert“. Umgekehrt ist es genauso unangebracht, wenn sich traditionelle Stimmen über diese Aussage von Franziskus empören.

Was soll an dieser schlichten Tatsache aufregend sein?

Seit Jahrzehnten weisen Päpste (auch Benedikt) bisweilen darauf hin, daß der erwähnte Personenkreis durchaus nicht exkommunziert ist  –  mit anderen Worten: er ist nicht aus der kirchlichen „Communio“ (Gemeinschaft) ausgeschlossen, sondern „nur“ vom Sakramentenempfang. Wenn jemand nicht zum Tisch des HERRN darf, bedeutet dies aber noch lange keine Exkommunikation.

Auch das Getöse, eine solche Äußerung zum jetzigen Zeitpunkt sei gleichsam ein reformerisches „Signal“ an die Familiensynode, ist unsinnig, weil der Papst lediglich auf etwas hinweist, was einen Neuigkeitswert von 0,0% aufweist. Nur Personen (ob von links oder von rechts), die sich theologisch und kirchenrechtlich wenig auskennen, beginnen jetzt mit ihren oberschlauen Spekulationen.

Weiterführende Infos hier: https://charismatismus.wordpress.com/2015/02/17/wegweisender-sammelband-zum-dauerbrenner-ehe-und-kommunion/

Kommentare

5 Antworten

  1. würde man nach Gottes Richtlinie(denn mehr bedarf es nicht als e c h t e r Gläubiger),
    erübrigte sich vieles.
    ER befiehlt ja nicht.
    ER WÜNSCHET!
    Ein jeder Mensch hat Gott in sich,doch man verschloss sich IHM .
    Stichpunkt Familie/Eltern usw.
    Generation um Generation vergaß…..immer mehr .
    Letztes Gefecht!Familie …wurde sogar R I CH T ig prophezeit.

  2. Nun ich halte das ganze für Wortklauberei, bzw für eine gewollte Verwechslung der Begriffe.
    Die wiederverheiraten Geschiedenen sind, genauso wie andere schwere Sünder auch, von der Sakramenten ausgeschlossen, und damit exkommuniziert.
    http://www.kathpedia.com/index.php/Exkommunikation
    Was sie nicht sind, ist aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen, sprich im Kirchenbann oder gar unter einem Interdikt stehend.
    Ich habe in der Sache schon einige Diskussionen hinter mich gebracht und sogar im CIC nachgeschaut.
    Also Lt CIC sind vom Kommunionsempfang ausgeschlossen:
    Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,

    Also es wäre ehrlicher zu sagen „Ja wir halten das für Ehebruch und eine schwere Sünde, wie es aber auch noch andere, Abtreibung, z.B. gibt. Jedoch findet in der Öffentlichkeit eine Begriffsverwirrung statt, die Exkommunikation und KIrchenbann, verwechselt, und deshalb erklären wir, dass die WvhG’s nicht aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen sind, sich jedoch selber von den Sakramenten ausgeschlossen haben, und sich somit selber exkommuniziert haben.“

    1. Guten Tag,
      Exkommunikation ist eben nicht dasselbe wie der Ausschluß von den Sakramenten. Jeder, der sich im Zustand schwerer Sünde befindet, ist vom Empfang der hl. Kommunion ausgeschlossen (bei Weigerung zur Umkehr ist auch eine Absolution nicht möglich). Es gibt jedoch bestimmte schwere Sünden, die darüber hinaus auch aus der kirchlichen Gemeinschaft ausschließen, also eine Exkommunikation bewirken, zB. bei Glaubensabfall (Apostasie), hartnäckiger Häresie oder Abtreibung. Dazu gehört aber durchaus n i c h t die zivile Heirat nach Scheidung. Diese ist als Dauer-Ehebruch eine schwere Sünde (es sei denn, das Paar lebt enthaltsam), führt aber nicht zur Exkommunikation. Folglich wird die Abtreibung deutlich schwerer bestraft (die Tatstrafe der Exkommunikation betrifft auch den Abtreibungsarzt und zudem jeden, der die Schwangere zu diesem Verbrechen drängt).
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. nun gut, aber dennoch sind die wiederverheirateten Geschiedenen von allen Sakramenten ausgeschlossen und können auch kein Amt übernehmen.
        Und ich frage mich was geschieht wenn klar wird, dass die Kirche noch immer der Ansicht ist, dass Abtreibung zur Exkommunikation führt.
        Wobei ich mich schon frage, worin der Unterschied besteht, also was sozusagen das noch Schlimmere an der Exkommunikation ist, was über die Nichtzulassung zu den Sakramenten und das nicht Übernehmen können von Ämtern hinausgeht.

        1. Guten Tag,
          die Exkommunikation ist die Folge einer Straftat im kirchenrechtlichen Sinne, nicht „nur“ einer schweren Sünde. Katholiken in „irregulären“ Lebensverhältnissen (wilde Ehe, zivil Wiederverheiratete etc) werden nach ihrem Tod kirchlich begraben, Exkommunizierte hingegen nicht. Im Falle einer Abtreibung kommt übrigens erschwerend hinzu, daß dem ungeborenen Kind die Taufe vorenthalten wird.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

683467
Total views : 8762291

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.