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Unfallopfer und Tote fotografisch schützen

Bisher schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern – nun soll laut einem Vorschlag des Justizministeriums auch das Fotografieren von toten Opfern als Straftat gewertet werden.

Künftig müssen Gaffer, die Unfallopfer filmen oder fotografieren, mit Strafen rechnen. Das Justizministerium will das „Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt“, als Straftat werten.

Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Justizministerium vor kurzem an Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt hat, auch an die Polizeigewerkschaft.

Nicht nur Unfallopfer, auch Opfer von Gewaltverbrechen würden durch dieses Gesetz geschützt. Bislang ist das nicht so – nur das Herstellen entwürdigender Bilder von lebenden Menschen steht unter Strafe.

Quelle: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/verbesserung-des-persoenlichkeitsschutzes-von-verstorbenen/

Kommentare

0 Antworten

  1. Ich habe in meinem Leben einige Krebspatienten ohne Lobby kennen gelernt und ja, wenn Schwesig ihre Krankheit als Märtyrerin vermarktet, sollte sie auch damit umgehen können, dass ein FDP Politiker, der ihre Politik miserabel findet, immerhin hat sie die IB, ob ich die nun gut finde oder nicht, eher fremd, bei dem Andenken an die Opfer der Migrationspolitik wie Straftäter verfolgen lassen, während Gewaltbereite Neusiedler unter Schutz stehen. Sind Grabkerzen, Rosen, Bilder schon ein Verbrechen ? und bei all dem Leid nun, das nicht jedem liegt, das Opfer Schwesig zu beglückwünschen und sie zu hofieren? Ich habe Leid gesehen und ich finde diesen Medienhype abscheulich.

  2. Allein die Tatsache, dass dies notwendig ist, zeigt mehr vom schlicht verrotteten Zustand dieser Gesellschaft als jede Untersuchung. Entgegen jedem menschlichen Schamgefühl rollen viel zu oft Fahrzeuge am Unfallort mit 5 km/h entlang und halten ein filmendes Handy aus dem Fenster. Mittlerweile stockt der Verkehr ja bereits, wenn mehr als ein Fahrzeug am Rand steht, denn eine spezielle Klientel will ja nix verpassen und filmt schon mal „auf Verdacht“, um sich in den (a)sozialen Medien wichtig zu machen.

    In diesem Zusammenhang wären aber auch die Handy-Filmchen und -Bilder über Auto-Unfälle in den TV-Nachrichten anzusprechen, die sicher gut bezahlt werden und damit für derartige Soziopathen „einen Markt schaffen“.

  3. Was unfallypanner betrifft, absolut korrekt. War früher aktiv bei der FFW, dann etliche Jahre als Kraftfahrer unterwegs und einige Unfälle als Ersthelfer. Da hat man einige Bilder auf der persönlichen Festplatte abgelegt, die sind nicht löschbar, aber gottseidank nicht teilbar auf sogenannten Sozial-Media-Plattformen.
    Kein Verständnis dafür, wie man sich an sowas hochgeilen kann.

  4. Ist nur zu begrüßen … befürchte aber, das wir dann in Zukunft keine Bilder von abgetriebenen Kindern mehr zeigen dürfen. Ist heute schon fast unmöglich auf Facebook oder Twitter.

    LG

    Günter

    1. Guten Tag,
      falls diese Auswirkung eintreffen würde, wäre damit zugleich quasi-amtlich bestätigt (was unsereins natürlich sowieso weiß), daß es sich dabei um verstorbene MENSCHEN handelt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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