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Union begrüßt EGMR-Urteil zur Abschiebung eines tunesischen Gefährders

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute die gegen Deutschland gerichtete Beschwerde eines nach Tunesien abgeschobenen Gefährders zurückgewiesen.

Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigt erneut: Der deutsche Rechtsstaat ist wehrhaft gegenüber ausländischen Gewalttätern und Gefährdern.

Allein in den vergangenen gut eineinhalb Jahren konnten zum Beispiel über 100 Personen aus dem islamistisch-extremen Bereich, darunter mehr als 40 Gefährder, in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.

Auch wenn es manchmal einen langen Atem benötigt: Die Behörden müssen im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen weiter alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Sicherheit unserer Bürger/innen bestmöglich zu gewährleisten.

Bund und Länder müssen zudem prüfen, wie die Instrumente der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam stärker genutzt werden können. Nötig sind mehr Abschiebehaftplätze und eine praktikablere rechtliche Ausgestaltung.“

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