Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute die gegen Deutschland gerichtete Beschwerde eines nach Tunesien abgeschobenen Gefährders zurückgewiesen.
Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigt erneut: Der deutsche Rechtsstaat ist wehrhaft gegenüber ausländischen Gewalttätern und Gefährdern.
Allein in den vergangenen gut eineinhalb Jahren konnten zum Beispiel über 100 Personen aus dem islamistisch-extremen Bereich, darunter mehr als 40 Gefährder, in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.
Auch wenn es manchmal einen langen Atem benötigt: Die Behörden müssen im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen weiter alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Sicherheit unserer Bürger/innen bestmöglich zu gewährleisten.
Bund und Länder müssen zudem prüfen, wie die Instrumente der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam stärker genutzt werden können. Nötig sind mehr Abschiebehaftplätze und eine praktikablere rechtliche Ausgestaltung.“
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Michael Grandt
Die Wahrheit über die Araber-Clans
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