Bundesjustizministerin Katarina Barley hat einen Gesetzentwurf zur Entfristung der Rehabilitierungsgesetze für Opfer des SED-Unrechts vorgelegt. Dazu erklärt die stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Conneman:
„Gerechtigkeit – das sind wir den Opfern des SED-Unrechts auch in Zukunft schuldig. Sie verdienen Rehabilitierung – gesellschaftlich und rechtlich. Deshalb hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Entfristung der Rehabilitierungs-Gesetze stark gemacht. Diese bieten Opfern die rechtliche Grundlage für Entschädigungen. Ende 2019 laufen diese Gesetze aus. Eine Entschädigung wäre ohne Entfristung nicht mehr möglich.
Das zuständige Bundesjustizministerium hat lange auf sich warten lassen. Nun hat es auf unser Drängen endlich einen Entwurf vorgelegt. Das wurde auch höchste Zeit. Die Opfer dürfen nicht ein zweites Mal entrechtet werden.
Gerade im Jubiläumsjahr 30 Jahre Mauerfall brauchen wir das klare Bekenntnis des Bundestages – für die Opfer. Sie hatten den Mut, sich gegen die kommunistische Diktatur zu wehren. Dafür mussten sie große persönliche Opfer ertragen.
Für die CDU/CSU-Fraktion dürfen Erinnerung, Aufarbeitung und Wiedergutmachung auch nach dreißig Jahren nicht an Bedeutung für unsere Gesellschaft verlieren. Kommende Generationen müssen erfahren, wohin die SED-Diktatur geführt hat.“
Eine Antwort
Warum ist die Rehabilitierung überhaupt befristet? Was schadet es bzw. wer hat einen Nachteil davon, wenn sie unbefristet ist?