Wahlberechtigung und Volljährigkeit gehören zusammen
Kürzlich hat sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:
„Wahlberechtigung und Volljährigkeit gehören zusammen. Es ist ein Widerspruch, wenn die Rechtsordnung Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu ihrem eigenen Schutz keine volle Verantwortung für Ihr Handeln überträgt, die Justizministerin auf der anderen Seite ihnen aber komplexe und weitreichende politische Entscheidungen übertragen will, die für das Leben und Handeln aller Menschen in unserem Land entscheidend sind.
Viele Jugendliche sind politisch und gesellschaftlich aktiv und engagiert. Insbesondere die Klimaschutzdebatte hat gezeigt, dass Forderungen wirkmächtig und auch erfolgreich in den politischen Prozess eingebracht werden können.
Das finde ich gut und richtig, macht aber auch deutlich, dass es keiner Absenkung des Wahlalters bedarf, um Jugendliche für politische und gesellschaftliche Themen zu begeistern und ihnen eine Mitgestaltung zu ermöglichen.“
2 Antworten
Das kann ich gut nachvollziehen, mit sechzehn ist man noch voll in der Entwicklung. Man sollte den jungen Menschen auch diesen Reifeprozess gestatten und nicht, wie einige in der Politik versuchen, dies zu ändern, nur um mehr Stimmen zu bekommen „!Könnte“ man auch als gewisse Wahlmanipulation deuten!
Hat dies auf uwerolandgross rebloggt.