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Unionsfraktion befürwortet Ausladung des linken Aktionskünstlers Dr. Philipp Ruchs

Zur Ausladung Dr. Philipp Ruchs („Zentrum für politische Schönheit“) beim derzeit stattfindenden 14. Bundeskongress der „Bundeszentrale für politische Bildung“ erklärt der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei:

„Der Rückzug einer ursprünglich an Dr. Philipp Ruch, Kopf des Zentrums für politische Schönheit, ergangenen Einladung ist richtig und zwingend erforderlich. Die ursprüngliche Einladung hätte gar nicht erst erfolgen dürfen.

Die Aufrechterhaltung der Einladung zu einem staatlich finanzierten Kongress wäre das falsche Signal an Ruch und seine Aktivisten sowie an alle ehrlichen Steuerzahler. Schließlich könnte der Anschein entstehen, dass die Bundesregierung den Einsatz von aus Diktaturen bekannten Mitteln durch die Teilnahme Ruchs akzeptieren und für die weitere politische Debatte legitimieren würde. Dies ist aber ganz klar nicht der Fall.

Die politische Auseinandersetzung in unserer Demokratie und auch die Kontroversität in der politischen Bildung kennen Grenzen. Ruch hat diese Grenzen immer wieder, zuletzt mit der „SoKo Chemnitz“ überschritten. Deshalb darf man ihm in Leipzig nicht auch noch eine Bühne bauen.

Ruf hat in der Vergangenheit immer wieder mit juristisch fragwürdigen Aktionen provoziert. Mit seiner jüngsten Aktion, der sogenannten „Soko Chemnitz“, hat Ruch nach den Krawallen in Chemnitz im Oktober 2018 unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit zu Denunziation aufgerufen. Über eine Bilderkennungsdatenbank sollten vermeintlich „rechte“ Demonstrationsteilnehmer identifiziert und gemeldet werden.

Für solche Ermittlungen sind jedoch ausschließlich die zuständigen Polizeibehörden oder der Verfassungsschutz zuständig und nicht selbsternannte Aktivisten. Mit solchen Aktionen werden lediglich die Institutionen des Rechtsstaates untergraben. Sie tragen zu unnötiger Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft in politisch schwieriger Zeit bei. Insbesondere der offene Aufruf zu Denunziationen ist nicht mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit vereinbar.“

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