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Unionsfraktion begrüßt Wohnsitzauflage für Asylbewerber in Bayern

Ab dem heutigen Donnerstag macht Bayern als erstes Bundesland von der Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber Gebrauch. Hierzu erklärt der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Kai Wegner: alle_parlamente_01_59949a9a6f

„Mit dem Integrationsgesetz des Bundes haben wir den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, Asylbewerbern ihren Wohnsitz längerfristig zuzuweisen. Es ist gut, dass Bayern jetzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Weitere Länder sollten diesem Beispiel zeitnah folgen, denn auch in anderen Teilen Deutschlands haben viele Städte ihre Belastungsgrenze erreicht.
Es gilt, eine ausgewogenere Flüchtlingsverteilung sicherzustellen. Die Wohnsitzauflage ist ein Baustein, um der Bildung von Parallelgesellschaften entschlossen entgegenwirken. Die Entstehung von ethnischen Ghettos mit sozialem Sprengstoff dürfen wir nicht zulassen. Mit der Wohnsitzauflage können die Länder an die guten Erfahrungen anknüpfen, die unser Land bei der Integration der Spätaussiedler gemacht hat.“
Zum Hintergrund:
Das seit dem August geltende Integrationsgesetz des Bundes ermöglicht es den Ländern, anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre einen Wohnsitz vorzuschreiben. Die Wohnsitzanlage knüpft an das sogenannte Wohnortzuweisungsgesetz an, das in Deutschland von 1989 bis 2009 in Kraft war. Mit Hilfe dieses Gesetzes wurde bei mehr als einer Million Spätaussiedlern die Bildung von Parallelgesellschaften mit späteren hohen Integrationskosten verhindert.

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