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Unionsfraktion begrüßt Verschärfung des Sexualstrafrechts im Gesetzentwurf

Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verbessern

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, der auch die europäischen Vorgaben zum Sexualstrafrecht umsetzt.
Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Wir begrüßen es, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vorgelegt hat. Es wurden damit die Forderungen der CDU/CSU-Bundesfraktion aufgegriffen. reichstag_flaggen_368s
Der Entwurf stellt eine erste Diskussionsgrundlage dar. Bereits jetzt erscheint er aber in einigen Punkten änderungsbedürftig. So wird zwar – wie zuvor bereits von uns gefordert – der Schutz der Intimsphäre vor Verletzung durch Bildaufnahmen verbessert.
Aktuelle Fälle mit lediglich bloßstellenden Bildaufnahmen, die die Schwelle zur Kinderpornographie noch nicht überschreiten, zeigen aber auch, dass ein erhöhtes Strafmaß gelten muss, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Für diese Fälle dürfte der vorgeschlagene Strafrahmen nicht ausreichen.
Auch die Regelung zum sogenannten Cybergrooming erscheint nicht ausreichend. Nach unserer Ansicht soll bereits derjenige bestraft werden, der gezielt Kinder und Jugendliche im Internet anspricht mit der Absicht, sexuelle Kontakte zu knüpfen oder Bilder zu erhalten. Nach der im Entwurf vorgesehenen Regelung ist das Ansprechen jedoch nur strafbar, wenn auf ein Kind eingewirkt wird, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll. Das Ziel von Handlungen des Kindes an sich selbst reicht beispielsweise immer noch nicht aus.
Die Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass Minderjährige vor sexuellen Übergriffen in Erziehungsverhältnissen besser geschützt werden müssen, wurde im Entwurf aufgenommen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird insbesondere die Strafbarkeitslücke für die Fälle geschlossen, in denen Vertretungslehrer eine sexuelle Beziehung zu ihren minderjährigen Schülern eingehen.
Schließlich wurde auch unsere Forderung, minderjährige Kinder vor sexuellen Handlungen der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen besonders zu schützen, übernommen. Dies betrifft beispielsweise den Schutz vor Stiefeltern oder Großeltern.“

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