Top-Beiträge

Links

Unionsfraktion gegen jede Aufweichung des Inzest-Verbots – Kritik am Dt. Ethikrat

Kinder brauchen Schutz für eine ungestörte Entwicklung

Der Deutsche Ethikrat hat sich heute mehrheitlich für eine weitgehende Straflosigkeit von inzestuösen Handlungen zwischen Geschwistern ausgesprochen, deren strafrechtliche Verfolgung in § 173 StGB geregelt ist.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Die Abschaffung des § 173 StGB, der den Beischlaf unter Verwandten als strafrechtliches Vergehen einordnet, bzw. die Abschaffung der Strafbarkeit des Inzests unter Geschwistern wäre ein falsches Signal.  42252-3x2-teaser190x127

Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen innerhalb von Familien würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen. 

Die Diskussion darf nicht nur die Fälle erwachsener Verwandter in den Blick nehmen, die außerhalb familiärer Strukturen beiderseits freiwillig und selbstbestimmt zueinander gefunden haben; hier bieten die Ausgestaltung als bloßes Vergehen und die Praxis der Strafverfolgung hinreichende Möglichkeiten zu einem angemessenem Vorgehen.

Es geht zu allererst um den Schutz heranwachsender Kinder und Jugendlicher, die in ihrem familiären Umfeld möglichen Übergriffen anderer, in ihrer Persönlichkeit bzw. ihrem Status innerhalb des familiären Gefüges überlegenen Familienmitgliedern nicht mit dem notwendigen Selbstbewusstsein entgegentreten können.

Fast immer geht Inzest mit der Abhängigkeit eines Partners und äußerst schwierigen Familienverhältnissen einher.

Wir begrüßen deshalb besonders, dass sich mehrere Mitglied des Deutschen Ethikrates in einem Sondervotum u.a. auch aus den genannten Gründen gegen eine die Strafbarkeit einschränkende Änderung des § 173 StGB ausgesprochen hat.“

Hintergrund:
Anlass für die Befassung des Deutschen Ethikrates ist eine Entscheidung des  Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 12.4.2012, mit der die Beschwerde eines Mannes aus Leipzig, der mit seiner Schwester vier Kinder gezeugt hatte, gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2008 zur Strafbarkeit des Geschwisterinzests zurückgewiesen wurde.

Kommentare

3 Antworten

  1. Gute Argumente von der Union.
    Jedoch lässt die Argumentation einen wichtigen Aspekt aus.
    Es würden nämlich Abtreibungen, und besonders Spätabtreibungen bei evtl. Behinderung billigend in Kauf genommen.
    Ich finde es einfach nur grausam, wie unschuldige Ungeborenen dann auf die Waagschale gelegt werden.
    Es würde sicherlich schneller abgetrieben. Allein schon wegen gesellschaftlichen Tabubruch.

    Aber Abtreibung kommt in den Vorstellungen der Union so gut wie gar nicht mehr vor.

    Ist doch ein gutes Beratungssystem, so die Äußerungen der Politiker. Kanzlerin Merkel findet ja auch, dass alles gut ist, wie es ist.

    1. Sorry, aber das ist kein Argument. Man kann ein Unrecht nicht mit dem anderen bekämpfen. Jedem gesunden Menschen ist ein Inzesttabu eingesenkt, Inzest ist folglich widernatürlich. Außerdem hängen Gesetz und gesellschaftliche Ächtung auch nicht direkt zusammen.

      1. Guten Tag,
        es geht bei Dorrotees Kommentar doch nicht darum, „ein Unrecht mit dem anderen zu bekämpfen“, sondern im Gegenteil um den Hinweis darauf, daß im Falle einer Aufweichung des Inzestverbots die Zahl der Abtreibungen behinderter Kinder sehr wahrscheinlich steigen würde – eine völlig logische Befürchtung, die durchaus ebenfalls zum Thema gehört.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

679211
Total views : 8752392

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.