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Unionsfraktion setzt sich durch: Opferschutz beim Stalking – Kritik an Justizminister Maas

Die Regierungskoalition hat sich hinsichtlich der Stalking-Reform geeinigt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Die Koalition hat sich auf die Verbesserung des von Bundesminister Maas vorgelegten Gesetzentwurfs geeinigt: Die von Bundesminister Maas vorgesehene Streichung der Generalklausel wird wie von uns gefordert rückgängig gemacht. bundestag

Damit können künftig auch weiterhin Tathandlungen wie unrichtige Todes- und Heiratsanzeigen, Manipulationen in sozialen Medien (etwa Auftreten unter dem Namen des Opfers), Überwachungsmaßnahmen per GPS, nachhaltige Lärmbeschallung, Überwachung des Familien- und Bekanntenkreises, Verbringen von Ekel erregenden Sachen (Kot, Tierkadaver, Buttersäure) in den Bereich des Opfers etc. unter Strafe gestellt werden.
Der Opferschutz hat für die Union Priorität. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bundesjustizministerium den Opferschutz offenbar reduzieren wollte. Dies war auch in der öffentlichen Anhörung bei den Sachverständigen auf Unverständnis gestoßen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden mit dem Gesetzentwurf im Übrigen die Hürden für die Verurteilung gesenkt. Denn bisher schützt der Tatbestand weder Überängstliche noch besonders Hartgesottene. Wir streben den Abschluss des Gesetzes noch für dieses Jahr an. „

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