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Unionsfraktion gegen Straßenblockaden: sie gefährden Menschenleben

„Klima-Aktivisten“ zur Rechenschaft ziehen

Die sogenannten Klimaaktivisten, die seit drei Wochen Zufahrten zu Straßen blockieren, drohen mit einer Eskalation ihrer Proteste, insbesondere mit der Blockade von Häfen und Flughäfen.

Am heutigen Montag wurde bereits eine Brücke in Hamburg blockiert, um den Hafen zu stören.

Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings:

„Mit der Blockade von Straßen und Häfen werden unbeteiligte Bürger gefährdet. Krankenwagen müssen Umwege fahren, die Bürger können nicht zu ihrem Arbeitsplatz. Diese Blockaden müssen unterbunden und die Blockierer zur Rechenschaft gezogen werden. Denn es handelt sich hier nicht mehr um einen friedlichen Meinungskampf.

Der Rechtsstaat kann und muss hier beweisen, dass er nicht hilflos ist gegenüber diesen Formen illegalen und unangemessenen Protests. Die Demonstrationsfreiheit ist kein Freibrief dafür, Tausende von Bürgern für die eigenen radikalen Positionen zu instrumentalisieren.

Die Versammlungsfreiheit deckt nicht jede Form einer Blockade.

Ganz offensichtlich nehmen die Blockierer die Behinderung Dritter nicht nur als Nebenfolge in Kauf, sondern beabsichtigen sie vielmehr, um die Aufmerksamkeit für ihr Anliegen zu erhöhen bzw. die Erfüllung ihrer Forderung zu erzwingen.

Die instrumentalisierende Beeinträchtigung Unbeteiligter ist jedoch ein inakzeptables Mittel der Meinungsäußerung.

Dabei nehmen diese sogenannten Klimaaktivisten offenbar auch in Kauf, dass die von ihnen verursachten Staus unnötigen Spritverbrauch und CO2-Ausstoß verursachen.“

Kommentare

8 Antworten

  1. Wie immer „zu spät“ .
    Nachdem schon seit mindestens 4 Wochen diese Blockaden laufen, räuspert sich die CDU/CSU. Aber erst, wenn es eskaliert in Häfenblockaden und Flughäfenblockaden u.v.m. Dabei wurde von den Aktivisten schon lange gesagt, wir werden diese Aktion weitermachen.

    So eine Aktion hat nichts mit friedlichen Protest zu tun.

    AfD gab schon in der Woche nach diesen Aktionen ihr Statement gegen diese Blockaden ab.

    1. Guten Tag,
      was heißt hier „die gleichen Leute“? Welcher Unsinn! Es handelt sich hier ersichtlich um eine Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion!
      Der „Spiegel“ ist ja ein Portal, zu dem Sie gerne verlinken, d e r steht ja auch für „Objektivität“.
      Übrigens sind viele „Spaziergänge“ sehr wohl angemeldet wie etwa hier in Münster (und gerichtlich bestätigt wie in Düsseldorf) – zudem dürfte Ihnen endlich mal klar sein, daß das Versammlungsrecht laut Grundgesetz ausdrücklich auch für unangemeldete Kundgebungen gilt, sofern sie friedlich verlaufen.
      Sodann haben wir hier keinen einzigen Solidaritäts-Artikel zu den Truckern gebracht, also sparen Sie sich Ihre Seitenhiebe.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. „… zudem dürfte Ihnen endlich mal klar sein, dass das Versammlungsrecht laut Grundgesetz ausdrücklich auch für unangemeldete Kundgebungen gilt, sofern sie friedlich verlaufen.“

        Das ist sachlich leider falsch. Art. 8 Absatz 2 Grundgesetz bestimmt:

        „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

        Das Grundgesetz kennt also kein schrankenloses Versammlungsgrundrecht. Das Versammlungsgesetz enthält die im Grundgesetz erlaubten gesetzlichen Einschränkungen in den §§ 14 ff Versammlungsgesetz.

        Nur sog. Spontanversammlungen müssen nicht angemeldet werden. Darunter sind Versammlungen zu verstehen, die aufgrund eines unmittelbar zuvor geschehenen Ereignisses wie z.B. dem Tod einer Person, erfolgen.

        Demonstrationen, die wegen einer länger andauernden politischen Thematik durchgeführt werden, können daher keine Spontanversammlungen sein. Dazu gehören zweifelsohne die sog. „Spaziergänge“. Das wurde auch richterlich mehrfach bestätigt.

        1. Guten Tag,
          es ist ausgesprochen dreist, wenn Sie meinen Hinweis auf das Versammlungsrecht im Grundgesetz als „sachlich falsch“ diffamieren.
          Im Artikel 8 GG heißt es:
          „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
          DAS ist das Grundrecht der Bürger – dieses RECHT „kann“ zwar durch Gesetze „beschränkt“, aber nicht aufgehoben werden, auch nicht in der Coronakrise.
          Als die Stadt Bad Mergentheim unangemeldete Demonstrationen (Spaziergänge) verboten hatte, ist das Verwaltungsgericht in Stuttgart eingeschritten und erklärte, solche Versammlungen seien keineswegs per se rechtswidrig – es hat das städtische Verbotsdekret abgeschafft:
          https://christlichesforum.info/spaziergaenge-versammlungsrecht-durch-verwaltungsgericht-stuttgart-bekraeftigt/
          Somit ist es „leider sachlich falsch“, wie dieses Urteil beweist, wenn Sie behaupten, nur „Spontanversammlungen“ seien ohne Anmeldung erlaubt.
          Übrigens hat Polizeigewerkschaftschef Wendt, der es ja wohl wissen wird, schon vor Monaten dasselbe erklärt und das Versammlungsrecht bekräftigt.
          Sie müssen aber nicht meinen, ich würde hier eine weitere Endlos-Debatte mit Ihnen führen.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

          1. Ich halte Ihnen zu Gute, daß sie rechtlich nicht bewandert sind.

            Es ging um ein präventives Verbot. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat hier auch keine endgültige verfassungsrechtliche Deutungshoheit. In einem gleich gelagerten Fall hat das Verwaltungsgericht Hamburg genau anders entschieden.

            https://www.spiegel.de/panorama/justiz/stuttgart-verwaltungsgericht-kippt-verbot-von-corona-spaziergaengen-a-45c35dc1-3251-4d61-abc9-264ff4e96285

            Daß ein präventives Verbot keinen Bestand hat, bedeutet übrigens keineswegs, daß eine dann stattfindende Demonstration nicht aufgelöst werden kann. Denn das Gericht sprach nur von „voraussichtlich“ und von „Gefahrenprognose“.

            Ein Verwaltungsgericht kann die Verfassung auslegen wie es will. Von Bedeutung sind aber nur höchstrichterliche Entscheidungen.

            Das „kann“ aus Artikel 8 Absatz 2 GG ist bereits verwirklicht durch das Versammlungsgesetz. Es bezieht sich nicht auf Eingriffe als solches.

          2. Guten Tag,
            als ob ich nicht selber wüßte, daß ein Verwaltungsgericht keine „höchstrichterlichen“ Entscheidungen fällt – habe ich auch nicht behauptet.
            Es gibt aber keine „höchstricherlichen Entscheidungen“, wonach Versammlungen unter freiem Himmel anzumelden sind.
            Oder haben Verwaltungsgerichte (übrigens auch in der Spaziergangs-Causa Düsseldorf geschehen) sowie Herr Wendt da etwas verpaßt?
            Ende der öden Endlosdebatte!
            und freundlichen Gruß
            Felizitas Küble

  2. Schön, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Gesetzesbrüche von grün-linken Spinnern hinweist. Wo aber war der Herr Professor Doktor, als sich seine Parteichefin und Bundeskanzlerin jahrelang weder um Recht und Gesetz, noch um unsere Verfassung scherte? Selbst internationale Verträge spielten für sie keine Rolle.
    Sollte der Herr Professor die entsprechenden Fakten vergessen haben, ich helfe ihm gern auf die Sprünge. Ich könnte ihm sogar Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

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