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Unionsfraktion: Verschärftes Gesetz gegen Grapschen und sexuelle Übergriffe

Gesetzesentwurf  von Maas war „unzureichend“

Am heutigen Donnerstag tritt das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Kernpunkt ist die Verwirklichung des „Nein heißt Nein“-Prinzips. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker: 159481-3x2-teaser296
„Mit der „Nein heißt Nein“-Lösung schützen wir die sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber. Damit haben wir gesetzlich die „rote Linie“ da gezogen, wo jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Das ist ein großer Erfolg für die Union. Schon im Februar hatte die CDU in der „Mainzer Erklärung“ das „Nein heißt Nein“ gefordert.
Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe, ebenso wie Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden. Täter solcher Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.
Diese nötige Konsequenz konnte die Union gegen den deutlichen Widerstand aus der SPD und Opposition verankern.
Die Umsetzung des „Nein heißt Nein“-Prinzips ist ein Meilenstein. Die überwältigende Zustimmung im Bundestag zeigt dies. Schade, dass wir darauf solange warten mussten, weil Bundesjustizminister Maas einen unzureichenden Gesetzesentwurf vorgelegt hatte.“

Kommentare

2 Antworten

  1. Wir würden dringend auch ein Gesetz benötigen, wo Juristen auf Grund von Anweisungen von Politikern, die unser Recht unterwandern und mit Anwendung des Scharia Gesetzes unsere Rechtsordnung beugen, zum Schaden der Opfer ein Gesetz für Disziplinar Maßnahmen gegen solche Juristen, die ihr Gewissen für ihre politische Karriere verbiegen. Auch kann es nicht sein, dass Opfern von gewaltsamen Übergriffen die Beweislast aufgebrummt bekommen und am Ende ihr Trauma, welches die Seele zu ihrem Schutz verdrängt, nach einer Verschleppung des Prozesses wieder aufgerissen wird. Auch die Täter müssen zum Beweis beitragen, dass sie nicht die Täter sind und dürfen auf Kosten der Opfer wegen Prozessverschleppung, wegen Falschaussage der Täter nicht sofort wieder auf freien Fuß. Die Aussage nach der Tat muss Beweiskräftig auch für den späteren Prozess verwendet werden und nicht nur das Opfer, auch die Täter müssen beweisen, was Fakt ist. Vorher erübrigt es sich, selbige auf freien Fuß zu setzen. Das verschärfte Strafgesetz für Sexualdelikte muss auch für Migranten knallhart durchgesetzt werden, es darf keine Entschuldigungen für Täter mehr geben zu Lasten der Frauen und Kinder.

  2. Das Gesetz ist zwar da, aber viele ideologisch verblendete Juristen setzen es nicht um und geben teilweise den Tätern und nicht den Opfern Recht.

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