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Unionsfraktion: Werbung für Abtreibung muß weiter verboten bleiben

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) beschlossen. Dazu erklärt die Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz:

„Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist falsch, unethisch und muss durch den Gesetzgeber verboten bleiben. Als CDU/CSU können wir den Plan der Ampel-Koalition, das Werbeverbot aufzuheben, unmöglich mittragen.

Der Beschluss der Ampel ist verfassungsrechtlich fragwürdig und ideologisch getrieben. Die Bundesregierung legt mit dieser Entscheidung die Axt an den nach langen Jahren gefundenen schwierigen gesellschaftlichen Kompromiss der §§ 218a ff. StGB.

Niemals dürfen bei diesem Thema Informationen und kommerzielle Interessen miteinander vermischt werden.

Es ist zutiefst verstörend, wenn bei diesem ethisch hochkomplexen Thema verantwortungslose Stimmen die geplante Streichung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch feiern und feixend kommentieren.

Es geht einzig um die schwangere Frau und das ungeborene Kind.

Die Begründung, es bestehe ein Informationsdefizit, greift für uns hier nicht. Ärztinnen und Ärzte können risikolos darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt eine bei der Bundesärztekammer geführte Ärzte Liste öffentlich zur Verfügung

Sollte es trotzdem in einzelnen Fällen ein Informationsdefizit geben, lässt sich dieses unter Beibehaltung des Grundkonzepts des § 219a StGB beheben. Selbstverständlich kann es eine Lage geben, in der es die Schwangere unzumutbar findet, das Kind auszutragen. In einem solchen Fall kann sie die Beratungslösung nutzen. In der Beratung können Hilfen zum Leben mit dem Kind gefunden werden.

Aufgezeigt werden kann hier auch die Möglichkeit einer Adoption. Schließlich wünschen sich viele kinderlose Paare, auf diese Weise Eltern zu werden.“

Kommentare

2 Antworten

  1. Um straflos abtreiben zu können, muss eine Frau ohnehin zur Beratungsstelle! Dort erhält sie alle Informationen, auch Listen mit Ärzten, die Kindstötungen anbieten.
    Sie kann sich dort informieren, mit welchen Methoden, mit welcher Beruhingungsmusik und in wie schöner, „geschützter“ Atmosphäre sie die Abtreibung vornehmen möchte. Wie Abtreibungen selbst vonstattengehen, ist überall zu erfahren, auch bei den Lebenschutz-Verbänden.
    Öffentliche Werbung jedoch für eine nach unserem Grundgesetz immer noch strafbare Tat – nur unter bestimmten Bedingungen für einen bestimmten Zeitraum straffrei gestellt – kann niemals rechtens und sinnvoll sein. Unethische, für ungeborene Menschen tödliche Handlungen können niemals auf der ärtzlichen Leistungsseite und dem Angebot einer Arztpraxis stehen! Damit würde die Tötung von Menschen zum normalen Leistungssprektrum von Praxen und Krankenhäusern. Der § 219a muss bleiben und seine Streichung ist völlig unnötig. Es gibt keinerlei Informationsdefizit! Seine Streichung ist nur der 1. Schritt zur Aufweichung des § 218 und zur von der Ampel geplanten „Entkriminalisierung“ der Abtreibungstötung von Kindern. Daher: Münchner Marsch fürs Leben am 19. März! Kommen Sie aus ganz Bayern um 13 Uhr zum Königsplatz! Familien-, behinderten- und altenfreundlich gestalteter, kurzer Marsch. Schlusskundgebung um 15 Uhr auf dem Königsplatz! Wir Lebensschützer und Lebensrechtler brauchen Ermutigung und Bestärkung in unserem Widerstand gegen die Transformation von Gesellschaft und Kirche!

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