Im Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung besteht auf vielen Seiten die Sorge vor professionell betriebenen Abmahnverfahren. Hierzu der stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Stephan Harbarth:
„Die Verunsicherung und die Angst vor Abmahnwellen bei ehrenamtlich Tätigen, bei Vereinen und kleineren Unternehmen ist groß, sie brauchen jetzt unsere Unterstützung.
Für mich ist klar, dass es keine Abmahnwellen gegen Ehrenamtliche, Selbständige und kleine Vereine wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung geben darf. Einen Missbrauch des Abmahnrechts werden wir verhindern und wirtschaftliche Anreize für unseriöse Abmahnungen reduzieren.
Auch jenseits der heute in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung leiden Ehrenamtliche und kleine Vereine unter einer fragwürdigen Abmahnpraxis. Das muss schleunigst eingedämmt werden.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, den Missbrauch des Abmahnrechts zu verhindern. Frau Bundesjustizministerin Barley muss jetzt schnell handeln.
2 Antworten
Warum macht man ein Gesetz, vor dem man nun selbst Angst hat??
Die DSGVO wurde von der EU erlassen, nicht vom Deutschen Bundestag. Allerdings haben dessen Abgeordnete wohl schlicht verschlafen, sich vorher mit der Thematik zu befassen und diese im Wahlkreis zu kommunizieren. Vielleicht sind sie aber vom Alltagsleben bereits derart abgehoben, dass sie nicht einmal das Problem erkannt haben.
[Kleine Meditation zum Sonntag: Wieviele Abgeordnete haben den DSGVO-Text wohl – sei es auch nur flüchtig – gelesen, geschweige denn verstanden, was dort genau drin steht… 😉 ?]