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Unionsfraktion wirft Justizminister Maas eine Täuschung der Öffentlichkeit vor

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte der „Bild am Sonntag“, die Verschärfung des Sexualstrafrechts dürfe nicht länger blockiert werden. Er sei offen für eine praxistaugliche Lösung zur Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker: 159481-3x2-teaser296

„Der Grundsatz «Nein heißt Nein» verträgt keine Einschränkung. Wir sind froh, dass Bundesjustizminister Heiko Maas dies nun endlich auch erkennt. Maas musste zum Jagen getragen werden, wollte er am Sexualstrafrecht doch zunächst gar nichts ändern.

Erst auf vielfältigen Druck hin machte er sich an die Reform, legte aber einen unzureichenden Entwurf vor. Denn sein Entwurf beinhaltet weder die sogenannte „Nein-heißt-nein-Lösung“, noch sieht er eine Strafbarkeit für das sogenannte „Grapschen“ vor.

Mittlerweile beugt er sich offenbar dem Druck der Union und der Frauenverbände. Bundesminister Maas sollte nun aber nicht versuchen, die Öffentlichkeit hinter das Licht zu führen. Die Union blockiert die „Nein-heißt-nein-Lösung“ nicht. Richtig ist vielmehr, dass die Parlamentarier der Union derzeit daran arbeiten, den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umzusetzen.

Wir formulieren zurzeit das entsprechende Gesetz – was eigentlich Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gewesen wäre. Wir fordern Bundesminister Maas  auf, nun seine Hausaufgaben zu machen und an unserem guten Entwurf mitzuarbeiten.“

Kommentare

4 Antworten

  1. Dieses Gesetz ist dann nur Makulatur zur Beruhigung, wenn vor allem die Grünen und die SPD die muslimische Masseneinwanderung unterstützen und damit den Nährboden für Scharia-Gesetze legen, dann wird Vergewaltigung für viele Frauen und Mädchen eines Tages bitterer Alltag und die Zurückentwicklung der Zivilisation auch. Wollen wir hoffen, dass die Wähler das begreifen und mit ihrer Stimme Zeichen setzen, damit das Gesetz nicht zur Makulatur verkommt.

  2. Oh – da bin ich skeptisch: wenn das bloße „Grapschen“ eine „Straftat“ wird, dann haben wir ein Problem.
    Jedes Berühren kann als „Grapschen“ ausgelegt werden. Damit würde man die normalsten Lebensäußerungen unter Verdacht stellen.

    Wir haben schon jetzt das Problem, etwa auch im Schulunterricht und Kindergartenbereich, dass man Kinder kaum noch in irgendeiner Weise anfassen darf, ohne sofort unter Verdacht zu stehen.

    Solche Gesetze sind zu weitgehend.
    Wir haben bereits ein Strafrecht und das, was etwa in Köln geschehen ist, ist kein „Grapschen“, sondern schlicht sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, und versagt hat nicht das Gesetz, sondern die Polizei und unsere Regierung.

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