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Unionsfraktion zum Asylpaket II: Abschiebung – Beschleunigung – Familiennachzug

Am heutigen Donnerstag ist das Asylpaket II in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden die Asylverfahren weiter beschleunigt und Abschiebungen erleichtert. Darüber hinaus wird auch der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte eingeschränkt.

Hierzu erklärt der stellv. Vorsitzende CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl: image

Das Asylpaket II ist ein weiterer, sehr wichtiger nationaler Schritt zur Bewältigung und Reduzierung des Flüchtlingszustroms. Es sieht die Schaffung besonderer Aufnahmeeinrichtungen und eines zusätzlich beschleunigten Asylverfahrens für Migranten aus sicheren Herkunftsstaaten vor. Damit verringern wir die Anreize für offenkundig nicht Schutzbedürftige auf nahe Null.

Von zentraler Bedeutung sind die schärferen Regeln bei der Abschiebung: Wer kein Asyl in Deutschland erhält, muss in seinen Heimatstaat oder das EU-Land, über das er eingereist ist, zurückkehren. Reist er nicht freiwillig aus, wird der Betreffende zurückgeführt. Asylverfahren-100_03

Die Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte erfolgt nicht aus Hartherzigkeit, sondern aus Einsicht in die Grenzen unserer Möglichkeiten. Bereits heute halten sich mehr als 500.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, denen das Recht auf vollen Familiennachzug zusteht. Der in Deutschland großzügig ausgestaltete Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist ein wesentlicher Anreiz, den Asylantrag in Deutschland zu stellen. Andere Staaten gewähren den Familiennachzug nicht in dieser weitreichenden Form.

Als nächsten Schritt müssen wir die Liste der sicheren Herkunftsstaaten rasch um Marokko, Algerien und Tunesien erweitern. Es sind ganz überwiegend ökonomische Motive, die Migranten aus diesen Ländern zur Stellung eines Asylantrages in Deutschland veranlassen. Die Anerkennungsquoten sind dementsprechend sehr gering.

Wir hoffen sehr, dass die Grünen am morgigen Freitag im Bundesrat die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht erneut blockieren, wie sie dies 2014 und 2015 bei den Balkanstaaten lange Zeit getan haben. Die Folge der Blockade war, dass allein im vergangenen Jahr rund 150.000 Migranten aus dem Westbalkan in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Eine wirksame Trennung des Zustroms in Schutzbedürftige und Migranten war damit lange Zeit nicht möglich.

Hintergrund:

In die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten fallen Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Asyl oder den Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, gleichwohl aber im Land bleiben dürfen, weil ihnen bei Rückkehr Gefahr durch Krieg, Folter oder Todesstrafe droht.

Der Gesetzgeber kann ein Land als sicheren Herkunftsstaat einordnen, wenn das dortige System keine staatliche Verfolgung befürchten lässt und vor nichtstaatlicher Verfolgung schützt. Ordnet der Gesetzgeber ein Land als sicheren Herkunftsstaat ein, so gilt die widerlegbare Vermutung, dass in der Regel keine Verfolgungsgefahr besteht. Auch Personen aus sicheren Herkunftsländern durchlaufen ein individuelles Asylverfahren. 

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