Zusammen mit seinem Generalvikar flog Bischof Tebartz-van Elst nach Indien, um dort verschiedene soziale Projekte zu besuchen. Mit Indien ist das Bistum und besonders der Bischof eng verbunden, zB. durch indische Schwestern, die den bischöflichen Haushalt führen.
Um Geld zu sparen, wurde das Programm sehr gestrafft. Daher beschlossen die beiden Kirchenmänner – beide über 50, der Generalvikar bereits jenseits des normalen Renteneintrittsalters – sich während des neunstündige Fluges auszuruhen.
Um schlafen zu können und weil daduch niemandem Kosten entstanden, nutzten sie die Bonusmeilen des Generalvikars und buchten sich in die 1. Klasse hoch, wo die Chancen auf einen ruhigen Flug deutlich besser sind.
Über diesen Umstand gibt es nun große Aufregung, sieht man darin doch erneut den bischöflichen Hang zum Luxus und dem Verprassen des Kirchenvermögens bestätigt.
Zwar war das Kirchenvermögen vom Upgrade gar nicht betroffen, zwar hat sich der Bischof streng an die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz für solche Flüge gehalten, zwar ist der Job der beiden Herren per se schon stressig, zwar ist Indien im Hochsommer klimatisch belastend, zwar kommt noch ein Jetlag hinzu, zwar hat man schon auf Kosten der beiden versucht, Geld zu sparen, aber das muss ja niemanden kümmern.
Quelle und vollständiger Artikel hier: http://demut-jetzt.blogspot.de/2012/08/luxurios-papsttreu-einfach-bose-eben.html
Stellungnahme des bischöflichen Ordinariats Limburg: http://de.gloria.tv/?media=323557
5 Antworten
Herr Jesus ist auf einem Esel in Jerusalem eingeritten, Herr Baghwan fuhr dagegen meist in einem seiner vielen Rolls Royce durch die Gegend. In wessen geistiger Nähe müssen wir Herrn Tebartz-van Elst nun eher vermuten ?
Darf ich auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen und gehen wir einmal davon aus, dass der Generalvikar die Bonuspunkte durch privat bezahlte Reisen oder Einkäufe erworben habe. So fällt doch auf, dass Generalvikar Kasper seinem dienstvorgesetzten Bischof einen nicht unerheblichen geldwerten Vorteil von mehreren tausend EURO verschafft hat und Tebartz-van Elst dies ohne Gegenleistung angenommen hat. Bei uns im Öffentlichen Dienst nennt man das „Vorteilsannahme“ und ist mit Geld- oder Gefängnisstrafe bedroht, bei der Katholischen Kirche mag das bei Amtsträgern anders sein (hier geht es ja nicht um eine Essenseinladung oder eine Schachtel Konfekt). Generalvikar Kasper und der Bischof sitzen gemeinsam in der Verwaltung der Körperschaft des Öffentlichen Rechts „Bischöflicher Stuhl zu Limburg“. Wie will der Bischof sowohl dieses Gremium, wie auch seinen Untergebenen noch wirksam dienstrechtlich kontrollieren, wenn diese Abhängigkeiten bestehen?
Sehr geehrte Herren,
es freut mich sehr, dass sie so großes Interesse an meinem Post zeigen. Gerne dürfen sie ihre Kommentare auch auf meiner Seite veröffentlichen.
In meiner Argumentation stütze ich mich Wesentlich auf die mir zur Verfügung stehenden Zeitungsquellen sowie die Veröffentlichung des bischöflichen Ordinariats. Soweit es sich bei ihren Darlegungen um Vermutungen handelt (wenn diese auch begründet werden), verzichte ich darauf, auf sie einzugehen.
Auf zweierlei Punkte möchte ich jedoch eingehen:
1. Sind 25 Grad, wenn hier Januar ist, durchaus ein Temperaturschock, was ich selbst erlebt habe.
2. den Eindruck Tebartz-van Elst als Barockfürst kann ich nicht bestätigen. Zwar gibt er sich durchaus etwas feudaler als sein Vorgänger, aber eingedenk des Umstandes, dass letzterer nun doch das franziskanische Ideal sehr extrem dargestellt hat und dem üblichen Umgang der deutschen Bischöfe würde ich eher von Normalität sprechen. Aus eigener Erfahrung kann ich daher ihre Aussage nicht bestätigen.
Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass der Post nicht ganz so ernst ist, wie er hier genommen wird. Wenn sie den ganzen Post lesen möchten, werden sie feststellen, dass er starke satirische Elemente hat.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie einen sehr eigenen Umgang mit der Wahrheit pflegen. Sie schreiben, der Bischof habe sich streng an die Richtlinien der Bischofskonferenz für Flüge dieser Art gehalten. Diese Behauptung ist unrichtig. Laut § 4 dieser Richtlinien werden bei Flugreisen „die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet.“ Also Economy (781 € ) In Ausnahmefällen erlaubt die Richtlinie eine Buchung in der nächst höheren Klasse, also Business. Eine Reise in der First-Class sieht die Richtlinie nicht vor, zumal die Sitze der Business-Class der LH nach deren Angaben in eine Liege von 198 umgewandelt werden können. Auch hier stimmt also ihre Argumentation nicht, der Bischof habe die First-Class benötigt, um Ermüdung und Jetlag vorzubeugen. Ihre Argumentation, durch den Upgrade seien keine zusätzlichen Kosten entstanden, da es sich um den Einsatz von Bonusmeilen des Generalvikars gehandelt habe, ist ebenfalls unrichtig. Es ist nicht davon auszugehen, dass der HGeneralvikar so viele Urlaubsreisen unternommen hat, umeine derart große notwendige Menge (Über 200.000) Bonusmeilen eingeflogen zu haben. Also kann er diese, wenn überhaupt, nur mit Dienstflügen gesammelt haben. Diese jedoch sind vom Bistum bezahlt worden. Also sind diese Bonusmeilen auch dem Bistumsvermögen zuzuordnen. In der Industrie ist es selbvertändlich, dass die Bonusmeilen der Mitarbeiter für Dienstflüge benutzt werden. Wenn Indien im Hochsommer so belastend ist, dann frage ich mich, warum der Bischof und sein Generalvikar nicht im Winter fliegen. Denn dringlich war die Reise wohl kaum.
Dass Bischof Tebartz-van Elst sich wie ein Kirchenfürst des Barocks gibt, steht außer Frage. Das Schlimme ist nur, er schadet der Kirche und ihrem Ansehen mit seiner Doppelmoral und er ist ein schlechtes moralisches Beispiel. Zumal er in seinen Predigten von den Gläubigen anderes fordert als er selber vorlebt.
Schade nur, dass Sie eine Verteidigung antreten, die einfach nur irreführend ist .
gez.
Heiner Berninger
Lahnstr. 50
65195 Wiesbaden
Mit Offenheit und der Wahrheit scheinen die derzeitigen Oberhirten, ihre Anwälte, Pressesprecher ohnehin in diesen Zeiten ihre Schwierigkeiten zu haben.
Die Reis nach Indien war im Januar und es herrschen dann bei Temperaturen von tagsüber etwa 25 Grad, nachts etwa 15 Grad nahezu paradiesische Zustände.
Der Herr Generalvikar erklärt, er habe die Bonusmeilen privat gesammelt mit seiner einzigen Kreditkarte der Lufthansa. Um 200.000 Meilen auf dem Konto zu haben muss man entweder wöchentlich in Europa Business-Class unterwegs sein, oder aber sonstige private Kreditkartenumsätze von etwa 200.000,€ haben. Frequent Traveller (Ist der Generalvikar Frequent Traveller?) können ihre Meilen über viele Jahre sammeln. Bei normalen Kreditkarten verfallen die Meilen nach 36 Monaten. 200.000,-€ privat angesammelt in 36 Monaten = 5.555,-€ monatlich privater Konsum? Ich bin auf die Erklärungen sehr gespannt!
Heinz Josef Schaaf
Quellenweg 19A
65520 Bad Camberg