HINWEIS unserer Redaktion am 17. Februar:
Wie wir jetzt von Olga Karach erfahren konnten,
ist der Ordenspriester inzwischen freigelassen worden und befindet sich nun im Vatikan.
Unser Appell „Freiheit für Pater Juchnewitsch“ hat sich somit gottlob – und dank der vatikanischen Bemühungen – bereits bewahrheitet..Frau Karach war durch eine kürzliche Operation in ihrer Korrespondenz gehandikapt. Daher hat sich unsere Veröffentlichung ihres Artikels mit dieser neuen Information überschnitten..Die einst selber politisch verfolgte Bürgerrechtlerin aus Belarus, die im Exil in Litauen lebt, schreibt nun dazu:.„Gerade diese öffentliche Aufmerksamkeit und die Lautstärke rund um den Fall haben dazu geführt, dass Pater Juchnewitsch vor kurzem freigelassen wurde.
Es ist eine sehr gute Nachricht, denn der Priester war in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand.
Für viele Menschen, die sein Schicksal verfolgt haben, ist diese Entwicklung ermutigend; sie zeigt, dass Solidarität, Öffentlichkeit und klare Stimmen eine gute Wirkung entfalten können.“.Wieder einmal zeigt sich:MENSCHENRECHTE BRAUCHEN ÖFFENTLICHKEIT!
Von Olga Karach
(Belarusische Bürgerrechtlerin aus Litauen)
Die Gewissensfreiheit ist eines der grundlegenden Menschenrechte, das in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen verankert ist (in Kraft getreten 1976 und von den meisten Staaten – einschließlich der NATO-Mitgliedsländer – unterzeichnet).
Dieses Recht garantiert jedem Menschen die Freiheit des Glaubens, der Überzeugung und deren Ausübung – öffentlich und privat. 
Heute wird dieses Recht in Belarus systematisch verletzt. Das Lukaschenko-Regime verfolgt Priester und Gläubige, insbesondere Katholiken. Verhaftungen, Verhöre, Einschüchterungen und geschlossene Gerichtsverfahren sind zur täglichen Realität geworden.
Eines der Opfer ist der katholische Priester Pater Andrzej Juchnewitsch, Pfarrer des Fatima-Heiligtums in Schumilino. Am 30. April 2025 verurteilte ihn ein geschlossenes Gericht zu 13 Jahren Freiheitsstrafe. Derzeit verbüßt er seine Strafe in der Strafkolonie Nr. 2 in Babrujsk.
Das offizielle Urteil gegen Pater Andrzej Juchnewitsch wurde nach einem geschlossenen Gerichtsverfahren am 30. April 2025 in Schumilino verkündet.
Laut der Akte und Medienberichten berief sich die Anklage auf drei Artikel des Strafgesetzbuches, die angeblich „Beziehungen zu Minderjährigen“ betrafen.
Doch:
• das Verfahren war vollständig geschlossen — weder die Öffentlichkeit noch Angehörige hatten Zugang; 
• der Urteilstext wurde nicht veröffentlicht;
• kein unabhängiges Medium oder eine Menschenrechtsorganisation hatte Einsicht in die Akten oder durfte der Verhandlung beiwohnen;
• Pater Juchnewitsch bestritt seine Schuld vollständig, was unter den Bedingungen eines belarussischen Gefängnisses äußerst schwierig ist, wo „Geständnisse“ durch systematische Folter erzwungen werden.
Seit 2020 gehören Geistliche mit friedensfördernder Haltung in Belarus zu den am stärksten gefährdeten Gruppen. Ihre Fälle werden häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, wodurch das Regime sie von gesellschaftlicher Unterstützung isolieren, ihren Ruf zerstören und gleichzeitig andere Geistliche einschüchtern kann.
Der Fall von Pater Andrzej Juchnewitsch fügt sich vollständig in das breitere Muster politisch motivierter Repressionen ein, die als „moralische“ Anschuldigungen getarnt werden — eine Strategie, die darauf abzielt, das Vertrauen in die Kirche als moralische und bürgerliche Autorität in der belarussischen Gesellschaft zu zerstören. 
Der Kontext zeigt, dass der wahre Grund für die Verfolgung seine öffentliche, zivilgesellschaftliche Haltung war:
• zuvor war Pater Andrzej wiederholt festgenommen und verhaftet worden, weil er sich mit der ukrainischen und der historischen belarussischen Flagge fotografieren ließ;
• in seiner Pfarrei predigte er gegen Gewalt und Krieg und betete für den Frieden;
• er zeigte offen Solidarität mit den Opfern der Repression in Belarus.
Ich möchte daran erinnern, dass es in belarussischen Gefängnissen oft verboten ist, Kreuze zu tragen oder Bibeln an Häftlinge zu schicken.
Geistlichen ist es nicht gestattet, politische Gefangene zu besuchen, und das Beten wird behindert.
Weiteres über unsere Gastautorin OLGA KARACH hier: https://christlichesforum.info/buergerrechtlerin-olga-karach-beklagt-die-politische-unterdrueckung-in-belarus/





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4 Kommentare
Wollen wir Jesus Christus für diese Befreiung herzlich danken!
Die Aufklärung über Menschenrechtsverletzungen, auch in unserem Land, sollte deswegen mit vielfacher Intensität weiter und möglichst von allen Christen betrieben werden.
Besonders wichtig ist es, die enorme Bedeutung des verinnerlichten und praktizierten christlichen Menschenbilds für das Streben nach Menschenwürde, Menschenrechten, nach Gleichheit vor dem Gesetz, nach Freiheit, Frieden, Rechtsstaatlichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit, nach Wohlstand für alle und Demokratie zu betonen.
In jedem Land der Welt werden die Menschenrechte ständig millionenfach verletzt.
Nach dem Pressekodex sind die Medien zur Aufklärung sowie zur Wahrheit und Menschenwürde verpflichtet.
Wir Mediennutzer können das steuern, indem wir Medien nicht mehr nutzen bzw. ablehnen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen.
Bei den Geschäftsmodellen Corona, Klimawandel, Ukrainekrieg usw. haben die ÖRR und Systemmedien nicht ihre Verpflichtung der Aufklärung erfüllt, sondern sogar solche Medien diskriminiert, die diese Verpflichtung erfüllen.
Das Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit wurde auch bei uns millionenfach ständig verwehrt. Kritische Medien und Fachleute wurden bekämpft, verleumdet und ausgegrenzt. Als Beispiel für Tausende seien nur Dr. Füllmich, Michael Ballweg und Compact genannt.
Medien sollten natürlich auch über Verletzungen des Artikels 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufklären.
Deswegen ist es wichtig, dass das CF hierfür eine Plattform bietet.
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt:
„Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“
Vor allem die Christen sollten nach Wahrheit und Menschenwürde streben und zur Aufklärung beitragen.
Sie nennen sich nach der Wahrheit in Person und berufen sich auf die Grundlage der Menschenwürde, die Gottesebenbildlichkeit und potentielle Gotteskindschaft aller Menschen.
https://www.youtube.com/watch?v=yM1avgXsb2Q&t=84s
Corona, WHO, Christenverfolgung – Prof. Dr. Stefan Hockertz spricht Klartext
Es muss zu unserer Gewohnheit werden, sich für unschuldige Gefangene anhand zugefügten Adresse zu unterstützen und so unsere Solidarität zu bekunden .
Guten Tag,
da haben Sie völlig recht – wegen der Freilassung des Paters (siehe neue Einleitung zum Artikel) habe ich die vorher genannte Knast-Adresse für Solidaritätspost nun gelöscht.
Freundlichen Gruß
Felizitas Küble