Im Streit um mediale Falschdarstellungen konnte sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller erfolgreich gegen die „Passauer Neue Presse“ zur Wehr setzen.
Diese hatte in einem Zeitungsbericht Unwahrheiten über ihn verbreitet und ein angebliches Zitat frei erfunden.
Auf außergerichtliche Abmahnungen verpflichteten sich sowohl die „Passauer Neue Presse GmbH“, die „Neue Presse Multimedia GmbH“ als auch der handelnde Journalist, die rechtswidrigen Berichte nicht erneut zu wiederholen. Zudem wurden bereits Kosten in Höhe von mehr als 1000 € erstattet.
Hansjörg Müller erklärt dazu: „In Zeiten von Fake-News sollte die Presse darauf achten, ihre Leser vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten. Das ist hier nicht geschehen, vielmehr wurde die Wahrheit absurd verdreht. Unwahre Tatsachen und Falschzitate fallen nicht unter die Pressefreiheit und werden von mir auch künftig nicht hingenommen.“
Eine Antwort
Soche Falschbehauptungen werden gerne von bestimmten Presse-Stimmen aufgestellt, aber auf die öffentliche Berichtigung dann gerne verzichtet. Das findet man dann in keinem Blatt. Das übliche halt, „Lückenpresse“.
Und es bleibt für die Verbreiter solcher Fake News immer noch die Hoffnung, dass wenigstens etwas hängengeblieben an Rufschädigung. Im besten Falle kann man solche rufschädigenden Lügen noch als „künstlerische Freiheit“ verkaufen.
Schlimm, dass in unserem Land so etwas möglich ist.