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USA: Arkansas verabschiedet ein fast vollständiges Abtreibungsverbot

Der US-Bundesstaat Arkansas will vorgeburtliche Kindstötungen künftig nur noch zulassen, wenn sie medizinisch begründet werden, um das Leben der Mutter zu retten.

Medienberichten zufolge unterzeichnete Arkansas republikanischer Gouverneuer Asa Hutchinson am Dienstag den sogenannten „Arkansas Unborn Child Protection Act“. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten.

Abtreibungsbefürworter kündigten bereits an, Klage gegen das Gesetz einzureichen.

Wer gegen das Gesetz verstößt, wird mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren und Geldstrafen von bis 100.000 US-Dollar (rund 84.000 Euro) bedroht.

Wie Hutchinson erklärte, solle das Gesetz „die Voraussetzung dafür schaffen, dass der Oberste Gerichtshof, die aktuelle Rechtsprechung aufhebt“.

1973 entschied der US-Supreme im Fall „Roe vs. Wade“, ein Verbot von Abtreibungen sei solange verfassungswidrig, wie das ungeborene Kind außerhalb des Mutterleibs nicht überlebensfähig sei. Dies war damals regelmäßig erst in der 24. Schwangerschaftswoche der Fall.

Mit den sogenannten Herzschlag-Gesetzen („heartbeat bills“) wollen viele der von Republikanern regierten US-Bundesstaaten den Obersten Gerichtshof der USA dazu bringen, ein neues Grundsatzurteil zu fällen. Der Herzschlag ungeborener Kinder kann heute regelmäßig in der sechsten Schwangerschaftswoche festgestellt werden.

Quelle: ALfA-Newsletter

Kommentare

16 Antworten

  1. Zu den nachweisbaren seelisch-psychische Risiken und häufigen Folgeschäden einer Abtreibung siehe auch Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und auch den „Bund Katholischer Ärzte“ Deutschland und auch die Internetauftritte von Eva Hermann als Wertkonservativer und der christlichen Psychologin Christa Meves und Klagemauer.TV aus der Schweiz.

  2. ÖDP-Frauen zur Diskussion über den § 219a StGB im Bundestag: Ungeborenes Leben weiterhin umfassend schützen
    27. Februrar 2018
    (ÖDP-Pressemitteilung, Verlinkung und Bebilderung durch Felix Staratschek)

    Ungeborenes Leben weiterhin umfassend schützen

    ÖDP-Frauen zur Diskussion über den § 219a StGB im Bundestag

    https://gloria.tv/post/YkdnNyiHiVvj27vxGwezgfMbS

    „Lagebesprechung“: Wissenschaft und Cancel Culture
    27. FEBRUAR 2021

    https://conservo.wordpress.com/2020/07/28/the-great-reset-der-sogenannte-grosse-neubeginn/

  3. „Nicht für die Kirche Jesu Christi, sondern für Soros-Projekte“
    9. September 2020 1

    Der Jesuitenpriester Mario Serrano Marte sprach sich erneut für eine Entkriminalisierung der Abtreibung in der Dominikanischen Republik aus. „Ein teuflischer Geist schlängelt sich pausenlos, jeden Tag, immer weiter in die Kirche hinein”, schrieb dazu der promovierte Psychologe und Lebensschützer Mauro Faverzani.

    https://katholisches.info/2020/09/09/nicht-fuer-die-kirche-jesu-christi-sondern-fuer-soros-projekte/

    https://katholisches.info/

  4. „Papst-Sprecher Federico Lombardi hat die Haltung der katholischen Kirche zu medizinisch begründeten Abtreibungen klargestellt. „Die katholische Kirche akzeptiert eine Abtreibung, wenn der Tod des Fötus nicht das Ziel ist, aber eine Folge einer medizinischen Behandlung der Mutter“, um deren Leben zu retten, sagte Lombardi am Samstag. Diese „indirekte Abtreibung“ habe die Kirche immer zugelassen.“

    Quelle: https://www.diepresse.com/463298/papst-sprecher-kirche-akzeptiert-abtreibung-zur-rettung

    Im Klartext: Das ungeborene Kind darf getötet werden, um das Leben der Mutter zu retten. Dass eine medizinische Behandlung – welcher Art auch immer sie ist – immer „gezielt“ ist, also absichtlich, versteht sich von selbst. In solchen Fällen erfolgt die Tötung des Ungeborenen nicht versehentlich nebenbei, sondern wird aktiv und vorsätzlich herbei geführt. Ein Leben wird genommen, um ein anderes Leben zu retten.

    1. Guten Tag,
      die Lombardi-Worte entsprechen doch gerade dem, was ich dazu geschrieben habe, wobei dieses Inkaufnehmen einer Abtreibung infolge der Rettungseingriffe nicht positiv befürwortet, sondern lediglich „zugelassen“ wird. Frauen, die sich für ihr ungeborenes Kind geopfert haben, werden hingegen als heldenhaft und vorbildlich angesehen, weshalb Gianna Baretta aus Italien heiliggesprochen wurde – gemäß dem Wort Chrsti: „Niemand hat eine größere Liebe, als wer sein Leben hingibt für seine Freunde“ – gilt erst recht für das eigene Kind.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Was ist, wenn diese „heldenhaften“ Frauen schon andere Kinder haben? Ist es denen gegenüber richtig, ihnen die Mutter weg zu nehmen? Auch Frau Baretta hatte drei weitere Kinder im Alter von 3, 5 und 7 Jahren. Diese Kinder verloren durch die Entscheidung für das vierte Kind die Mutter. Frau Baretta war überdies Kinderärztin. Hätte sie weiter gelebt, dann hätte sie in Ihrem Beruf noch viel Gutes für andere Kinder bewirken können.

        Natürlich respektiere ich ihre Entscheidung, zumal es gar nicht sicher war, dass sie wegen der Geburt des Kindes sterben müsste und zumal auch eine Abtrebung ihr Risiko nicht zwingend minimiert hätte. Denn die Sepsis, an der sie schließlich starb hätte genauso auch bei der Blutung infolge einer Abtreibung und bei Entfernung des Fötus nach einer Abtreibung eintreten können.

        Aber der entscheidende Punkt ist, dass das Leben der Mutter nichtr weniger wertvoll als das Leben des Kindes ist und man niemanden zu einem Selbstopfer zwingen darf.

        1. Guten Tag,
          warum posten Sie Ihren immergleichen Kommentar dreimal, nur weil ich den ersten nicht innerhalb einer guten Stunde sofort freigeschaltet habe? Kann es auch sein, daß ich mit einem Telefonat beschäftigt bin, vielleicht in dieser Zeit sogar mit zweien (so war es!) oder anderen dringenden Arbeiten? Muß ich spätabens unbedingt Ihre Texte lesen?!
          Sodann: Gerade deshalb, weil die kath. Kirche niemanden zu einem Selbstopfer „zwingt“, auch nicht moralisch, und das Leben der Schwangeren hoch wertschätzt, würdigt sie ein Lebensopfer zwar als heldenhaft, verbietet aber nicht die Rettung der Mutter unter Inkaufnahme des Babytodes.
          Sodann gibt es immer wieder Berichte von Frauen, welche die Ärzte mit einer vitale Indikation konfrontiert hatten (ihr Leben sei bei einer Geburt bedroht), die nicht zu einer Abtreibung bereit waren und trotzdem samt Kind überlebten. Ich selbst weiß von solch einem Geschehen – nicht nur aus Büchern.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

  5. Das Gesetzt zeigt, dass eben Abtreibungsrecht in den USA in weiten Teilen Sache der einzelnen Bundesstaaten ist. Ob Roe/Wade gekippt wird, ist nicht sicher, da das US-Recht sehr stark auf Präzedenzfallen aufgebaut ist.

    Zur medizinischen Indikation:

    Wenn die Austragung der Schwangerschaft zum Tod der Mutter führt, dann ist das ein gesetzlicher Notstand. Denn das Leben des ungeborenen Kindes ist nicht wertvoller als das Leben der Mutter. Umgekehrt gilt das Gleiche. Ein solches Dilemma kann gesetzlich nicht zugunsten einer der beiden Personen aufgelöst werden. Denn eine Bevorzugung des Kindes würde das Lebensrecht der Mutter unzulässig beschneiden.

    Auch kann niemand gesetzlich zu einem Selbstopfer GEZWUNGEN werden. Eine Frau zu bestrafen, die abtreibt, um ihr eigenes Leben zu retten, ist schlicht grotesk. Dazu kommt folgendes:

    In sehr vielen Fällen haben diese Frauen bereits Kinder. Diese Kinder aber brauchen ihre Mutter. Der Tod der Mutter wäre für sie ein sehr negatives, einschneidendes Erlebnis.

    Das ist vein klassisches Dilemma, in dem es keine „richtige“ Lösung gibt.

  6. „Der US-Bundesstaat Arkansas will vorgeburtliche Kindstötungen künftig nur noch zulassen, wenn sie medizinisch begründet werden, um das Leben der Mutter zu retten.“

    So fing doch das Geschäft mit der Kindstötung an. Medizinische Indikation und Leben der Mutter. Das wird nix werden. Entweder die Tötung ist generell verboten oder nicht. Alles andere ist die Büchse der Pandorra.

      1. Guten Tag,
        so einfach ist das nicht – sie erlaubt den Ärzten, alles zu tun, um die Mutter zu retten, selbst wenn dabei das Kind nicht überlebt, aber keine direkte Abtreibung als gezielte Tötungshandlung.
        Freundlichen Gruß
        Felizitas Küble

        1. Das wusste ich nicht, wieder etwas gelernt. Wobei es in der Praxis durchaus öfter auf eine Abtreibung hinausläuft.

          Bei einer Eileiterschwangerschaft z.B. wird auch dieser Embryo im Anfangsstadium entfernt, mithin getötet. Das ist so gesehen auch eine Abtreibung. Aber niemand macht viel Aufhebens darum, auch die Kirche hat diese Praxis nie bemängelt.

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