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USA: Erzbischof Lori findet Bidens Einsatz für Abtreibung „zutiefst verstörend“

Eine Anordnung, die US-Präsident Biden am Freitag voriger Woche im Weißen Haus unterzeichnete, soll Frauen den Zugang zu Abtreibungen gewährleisten, soweit dies überhaupt noch von bundesstaatlicher Seite geregelt werden kann.

Das Oberste Gericht hatte unlängst entschieden, dass sich aus der Verfassung kein Recht auf Abtreibung ergebe, und die Gesetzgebung darüber weitgehend in die Hände der einzelnen Bundesstaaten gelegt.

Erzbischof William Lori schrieb auf der Internetseite der US-Bischofskonferenz, eigentlich müssten jetzt eine Gesellschaft und eine Wirtschaft aufgebaut werden, „die Ehe und Familie unterstützt und wo jede Frau die Unterstützung und Ressourcen bekommt, die sie braucht, um ihr Kind liebevoll auf die Welt zu bringen.“

Da sei es „zutiefst verstörend und tragisch“, dass Biden stattdessen seine Macht nutze, „um Abtreibung in unserem Land zu erleichtern und zu ermöglichen“. Der Präsident tue alles, „um ungeborenen Kindern ihr grundlegendstes Recht, das Recht auf Leben, zu verweigern“.

Er rufe Biden in aller Dringlichkeit dazu auf, „diesen Pfad zu verlassen, der nur zu Tod und Zerstörung führt, und das Leben zu wählen“.

Die Kirche werde weiter mit Staat und Parlamenten zusammenarbeiten, „um das Lebensrecht jedes Menschen zu verteidigen und sicherzustellen, dass schwangere Mütter voll unterstützt werden – vor und nach der Geburt ihrer Kinder“.

Quelle: https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2022-07/usa-bischoefe-lori-biden-abtreibung-lebensrecht-roe-wade-frauen.html

Kommentare

3 Antworten

  1. Joe Biden will allen Ernstes auch rationale Kritik an der Gender Ideologie und Genderismus verbieten lassen und Gender Kritiker mundtot machen. Das steckt also ideologisch mehr dahinter. Feminismus?

  2. Katechismus der Katholischen Kirche :
    ABTREIBUNG
    2270. Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben [Vgl. DnV 1,1.].
    >> „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt“ (Jer 1,5) [Vgl. Ijob 10,812; Ps 22,10-11.].
    >> „Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen“ (Ps 139,15).

    2271. Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte, Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar:
    >> „Du sollst … nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten“ (Didaché 2,2) [Vgl. Barnabasbrief 19,5; Diognet 5,5; Tertullian, apol. 9].
    >> „Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen“ (GS 51,3).

    2272. Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu“ (CIC, can. 1398), „so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt“ (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [Vgl. CIC, cann. 1323-1324.]. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.
    2273. Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das 1930 Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung.
    „Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden: Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar. Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes, aus dem sie ihren Ursprung genommen hat. Unter diese fundamentalen Rechte muß man in diesem Zusammenhang zählen: das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod“ (DnV 3).
    „In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt, den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muß, leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt, und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben … Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick 578 seiner Empfängnis an zusichern muß, muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen“ (DnV 3).

    2274. Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muß, ist er wie jedes andere menschliche Wesen im Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen.
    Die vorgeburtliche Diagnostik ist sittlich erlaubt, wenn sie „das Leben und die Unversehrtheit des Embryos und des menschlichen Fötus achtet und auf den Schutz und die Sorge für den einzelnen Embryo ausgerichtet ist … Aber sie steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie – je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen – die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. So darf eine Diagnose … nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein“ (DnV 1,2).

    2275. „Eingriffe am menschlichen Embryo müssen unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden, daß sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen, sondern seine Heilung, die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben“ (DnV 1,3).
    „Es ist unmoralisch, menschliche Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares ,biologisches Material‘ herzustellen“ (DnV 1,5).
    „Einige Versuche, in das chromosomale oder das genetische Gut einzugreifen, sind nicht therapeutischer Natur, sondern zielen auf die Produktion menschlicher Wesen, die nach dem Geschlecht oder anderen vorher festgelegten Eigenschaften ausgewählt werden. Diese Manipulationen stehen im Gegensatz zur personalen Würde des menschlichen Wesens, seiner Integrität und seiner Identität“ (DnV 1,6).

    weitere Infos zu Methoden der Abtreibung, päpstliche Äußerungen ( Enzykliken )
    http://www.kathpedia.com/index.php/Abtreibung

    https://katholisches.info/2021/05/12/erzbischof-cordileone-ich-zittere-bei-dem-gedanken/ „….daß, wenn ich die Katholiken unter meiner Seelsorge, die die Abtreibungunterstützen, nicht offen herausfordere, sowohl sie, als auch ich, wir alle uns vor Gott für das unschuldige Blut verantworten müssen“ – Reaktion auf die Intervention der Glaubenskongregation , Schreiben vom 11.5.21 gegen ein Kommunionverbot für Abtreibungspolitiker.

    https://www.lifesitenews.com/blogs/joe-biden-wept-for-joy-when-roe-v-wade-was-enshrined-as-law-of-land/
    „On June 29, 1992, at the Amtrak station in Wilmington, Delaware, a strange scene unfolded. On the platform, Senator Joe Biden of Delaware and Senator Warren Rudman of New Hampshire saw each other, broke out into smiles. Then, writes Kengor, they “dash into one another’s arms. They can’t stop hugging. They are jubilant, ecstatic—literally moved to tears.” The reason for their tears of happiness was the news that had just come from the Supreme Court: In a 5-4 decision, the Court had upheld the key holding in Roe v. Wade in their latest decision, Planned Parenthood v. Casey. …“

    https://www.die-tagespost.de/politik/bidens-abtreibungspolitik-fuehrt-ins-dilemma-art-228650

  3. Papst Franziskus hat vor wenigen Tagen dazu folgendes erklärt:

    „Papst Franziskus hat am Dienstag zur Position des US-Präsidenten Joe Biden in der Abtreibungsfrage Stellung genommen. Wie die spanische Nachrichtenagentur „ACI Prensa“ berichtete, erklärte der Papst gegenüber dem spanischen Fernsehsender „TelevisaUnivision“, er überlasse es Biden und dessen Gewissen, dass der amtierende Präsident als Politiker Abtreibung befürworte. „Lassen wir Biden mit seinem Seelsorger über diese Inkohärenz sprechen“, so Franziskus.

    Zudem betonte der Papst, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen würden, dass ein ungeborenes Kind bereits einen Monat nach der Empfängnis eine DNA aufweise und sich die Organe entwickeln würden. „Da ist menschliches Leben“, so Franziskus. Bislang hatte sich das Katholikenoberhaupt immer wieder deutlich gegen Abtreibung ausgesprochen, die Haltung des US-Präsidenten aber nie kommentiert.“

    https://www.die-tagespost.de/politik/papst-haltung-zu-abtreibung-ist-biden-gewissensentscheidung-art-230419

    Natürlich fährt ihm dann auch gleich ein Erzbischof in die Parade:

    „US-Erzbischof Joseph Naumann von Kansas City hat Papst Franziskus für seine Haltung gegenüber Präsident Joe Biden und der Politikerin Nancy Pelosi kritisiert: Es sei „traurig“, wie er sich gegenüber den katholischen Spitzenpolitikern verhalten habe, die mit Nachdruck für ein „Recht auf Abtreibung“ eintreten.

    „Ich denke, der Papst versteht die USA nicht, genauso wenig wie er die Kirche in den USA versteht“, erklärte Naumann im Gespräch mit der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ (aktuelle Ausgabe). „Seine Berater und die Leute in seinem Umfeld haben ihn da völlig falsch informiert.“

    https://de.catholicnewsagency.com/story/us-erzbischof-naumann-praesident-joe-biden-inszeniert-sich-als-glaubenstreuer-katholik-11321

    Ich denke, daß Erzbischof Joseph Naumann zu weit damit geht, Biden zu unterstellen, er inszeniere sich lediglich als Katholik. Dies, obwohl er ja selbst betont, er könne Biden nicht ins Herz schauen.

    In einem Interview Anfang Juli hatte Papst Franziskus mit Blick auf die Kommunionspendung an Politiker, die sich für ein „Recht auf Abtreibung“ einsetzen, gesagt: „Wenn die Kirche ihren pastoralen Charakter verliert, wenn ein Bischof seinen pastoralen Charakter verliert, verursacht das ein politisches Problem.“

    https://de.catholicnewsagency.com/story/us-erzbischof-naumann-praesident-joe-biden-inszeniert-sich-als-glaubenstreuer-katholik-11321

    Die Sache mit dem Gewissen ist nach katholischer Lehre nicht so ganz einfach:

    „Der Mensch hat das Recht, in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln, und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden.“ Niemand dürfe dazu gezwungen werden, gegen das eigene Gewissen zu handeln (KKK 1782).“

    https://www.katholisch.de/artikel/24190-steht-das-gewissen-ueber-der-kirchenlehre

    Thomas von Aquin hat sich ausgiebig mit der Frage nach der Bedeutung des Gewissens beschäftigt. Er kommt unter anderem zu folgenden Schlüssen:

    Ein Handeln gegen das Gewissen ist immer Sünde, selbst wenn das Gewissen irrt. Dennoch ist das Gewissen nicht die oberste moralische Instanz. Der Christ hat die Pflicht, sein Gewissen zu prüfen und sich einer Gewissensbildung unter Einfluss des Evangeliums und der daraus abgeleiteten christlichen Lehre zu unterziehen.

    Was Papst Franziskus sagt, ist also, dass Bidens Gewissen in Bezug auf die Abtreibungsfrage irrt, weshalb er sich im Rahmen einer pastoralen Seelsorge um eine Bereinigung seines Gewissens bemühen sollte. Gleichzeitig hält es der Papst aber für falsch, ein irrendes Gewissen mit dem Entzug der Kommunionsspendung zu sanktionieren.

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