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Der Vatikan bekräftigt das moralische Verbot der Euthanasie und des assistierten Suizids

Am 14. Juli dieses Jahres erschien eine Erklärung der Glaubenskongregation unter Kardinal Ladaria, in welcher die kirchliche Ablehnung von Euthanasie und assistiertem Suizid (Selbstmord) deutlich betont, begründet und bekräftigt wird.

Wir zitieren hier aus diesem Dokument „Samaritanus Bonus“ die wesentlichen Abschnitte:

Im Rahmen ihrer Mission, den Gläubigen die Gnade des Erlösers und das heilige Gesetz Gottes zu vermitteln, das bereits in den

Bestimmungen des natürlichen Sittengesetzes wahrnehmbar ist, fühlt sich die Kirche verpflichtet, hier einzugreifen, um Unklarheiten in Bezug auf die Verkündigung des Lehramtes bzgl. Euthanasie und assistierten Suizids noch einmal auszuschließen, selbst in solchen Kontexten, in denen nationale Gesetze solche Praktiken legitimiert haben.

Insbesondere wirft die Verbreitung medizinischer Protokolle, die auf Situationen am Lebensende anwendbar sind, wie Do Not Resuscitate Order oder Physician Orders for Life Sustaining Treatment – mit all ihren Varianten in Abhängigkeit von nationalen Regelungen und Kontexten, die ursprünglich als Mittel zur Vermeidung des therapeutischen Übereifers in der Endphase des Lebens konzipiert wurden – heute ernsthafte Probleme in Bezug auf die Pflicht auf, das Leben von Patienten in den kritischsten Stadien der Krankheit zu schützen:

Einerseits fühlen sich die Ärzte tatsächlich zunehmend an die Selbstbestimmung gebunden, welche die Patienten in diesen Erklärungen zum Ausdruck bringen, und welche bereits dazu führt, die Ärzte der Freiheit und der Pflicht zu berauben, zum Schutz des Lebens zu handeln, auch dort, wo sie dies tun könnten, andererseits wirkt in einigen Kontexten des Gesundheitswesens der inzwischen breit angeprangerte Missbrauch besorgniserregend, der beim Gebrauch solcher Protokolle in der Perspektive der Euthanasie zustande kommt, wenn weder Patienten noch umso weniger ihre Familien bei der radikalen Entscheidung konsultiert werden.

Dies ist insbesondere in den Ländern der Fall, in denen die Gesetze zum Lebensende nach der Einführung der Praxis der Euthanasie viel Raum für Unklarheiten hinsichtlich der Anwendung der Fürsorgepflicht lassen.

Aus diesen Gründen ist die Kirche der Ansicht, dass sie als endgültige Lehre bekräftigen muss, dass die Euthanasie ein Verbrechen gegen das menschliche Leben ist, weil sich der Mensch mit dieser Handlung dazu entscheidet, den Tod eines anderen, unschuldigen menschlichen Lebewesens direkt herbeizuführen.

Die Definition der Euthanasie geht nicht von der Abwägung der betreffenden Güter oder Werte aus, sondern von einem hinreichend festgelegten moralischen Objekt, das heißt von der Wahl »eine[r] Handlung oder Unterlassung […], die ihrer Natur nach oder aus bewußter Absicht den Tod herbeiführt, um so jeden Schmerz zu beenden«.

»Bei Euthanasie dreht es sich also wesentlich um den Vorsatz des Willens und um die Vorgehensweisen, die angewandt werden«. Ihre moralische Bewertung und die daraus resultierenden Konsequenzen hängen daher nicht von einem Ausgleich von Grundsätzen ab, die, je nach Umständen und Leiden des Patienten, nach Ansicht einiger, die Beseitigung der kranken Person rechtfertigen könnten. Lebenswert, Autonomie, Entscheidungsfähigkeit und Lebensqualität sind nicht auf dem gleichen Niveau.

Euthanasie ist daher eine in sich schlechte Handlung, bei jeder Gelegenheit oder unter allen Umständen. Die Kirche hat in der Vergangenheit bereits endgültig festgestellt, »dass die Euthanasie eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist, insofern es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was sittlich nicht zu akzeptieren ist.

Diese Lehre gründet auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes, ist von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt. Eine solche Handlung setzt, je nach den Umständen, die Bosheit voraus, wie sie dem Selbstmord oder dem Mord eigen ist«.

Jedwede direkte formelle oder materielle Mitwirkung bei einer solchen Handlung ist eine schwere Sünde gegen das menschliche Leben: »Es kann ferner keine Autorität sie rechtmäßig anordnen oder zulassen. Denn es geht dabei um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um eine Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ein Verbrechen gegen das Leben, um einen Anschlag gegen das Menschengeschlecht«.

Die Euthanasie ist daher eine mörderische Handlung, die von keinem Zweck legitimiert werden kann und die keine Form von Mittäterschaft oder Mitwirkung toleriert, weder aktiv noch passiv. Diejenigen, die Gesetze über die Euthanasie und assistierten Suizid billigen, sind deswegen Mittäter der schweren Sünde, die andere begehen werden. Sie sind auch des Ärgernisses schuldig, weil diese Gesetze dazu beitragen, das Gewissen, selbst bei den Gläubigen, zu deformieren.

Das Leben hat für jeden die gleiche Würde und den gleichen Wert: Der Respekt vor dem Leben des anderen ist der gleiche, den man seiner eigenen Existenz schuldet. Eine Person, die sich völlig frei dazu entscheidet, sich das Leben zu nehmen, bricht ihre Beziehung mit Gott und mit den anderen und verleugnet sich selbst als moralisches Subjekt.

Der assistierte Suizid erhöht dessen Schwere, da er einen anderen an seiner Verzweiflung beteiligt und ihn dazu veranlasst, den Willen nicht auf das Geheimnis Gottes mittels der theologischen Tugend der Hoffnung zu richten, folglich den wahren Wert des Lebens nicht anzuerkennen, und den Bund zu brechen, den die menschliche Familie ausmacht.

Dem Suizidenten Beihilfe zu leisten ist eine unrechtmäßige Mitwirkung bei einer unerlaubten Handlung, die der Beziehung zu Gott und der moralischen Beziehung widerspricht, welche die Menschen untereinander verbindet, damit sie die Gabe des Lebens teilen und am Sinn der eigenen Existenz teilnehmen.

Selbst wenn die Forderung nach Euthanasie aus Angst und Verzweiflung resultiert und, »obwohl in solchen Fällen die Schuld des Menschen vermindert sein oder gänzlich fehlen kann, so ändert doch der Irrtum im Urteil, dem das Gewissen vielleicht guten Glaubens unterliegt, nicht die Natur dieses todbringenden Aktes, der in sich selbst immer abzulehnen ist«.Gleiches gilt für den assistierten Suizid. Solche Praktiken sind niemals eine echte Hilfe für den Patienten, sondern eine Hilfe zum Sterben.

Es geht daher um eine immer falsche Entscheidung: »Medizinisches Personal und andere Angehörige der Gesundheitsberufe – der Aufgabe treu, „immer im Dienst des Lebens zu sein und es bis zum Ende zu unterstützen“ – dürfen sich nicht einmal auf Ersuchen des Betroffenen, und umso weniger seiner Verwandten, für die Durchführung jeglichen Euthanasieaktes zur Verfügung stellen. Tatsächlich gibt es kein Recht, willkürlich über das eigene Leben zu verfügen, so dass kein Mitarbeiter im Gesundheitswesen ein exekutiver Hüter eines nicht existierenden Rechtes werden kann«.

Deshalb sind Euthanasie und assistierter Suizid eine Niederlage für diejenigen, die sie konzipieren, die sie beschliessen und die sie praktizieren.

Daher sind die Gesetze, die Euthanasie legalisieren oder Suizid und Suizidbeihilfe rechtfertigen, schwer ungerecht, und zwar wegen des falschen Rechts, einen irrtümlich als würdig definierten Tod zu wählen, der nur deshalb würdig sein soll, weil er gewählt ist.

Solche Gesetze wirken sich auf die Grundlagen der Rechtsordnung aus: das Recht auf Leben, das jedes andere Recht trägt, einschließlich der Ausübung der menschlichen Freiheit. Die Existenz dieser Gesetze verletzt tief die menschlichen Beziehungen und die Gerechtigkeit, und bedroht das gegenseitige Vertrauen zwischen den Menschen zutiefst.

Quelle und vollständiger Text hier: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20200714_samaritanus-bonus_ge.html#1._Das_Verbot_der_Euthanasie_und_des_assistierten_Suizids

Kommentare

8 Antworten

  1. Siehe auch Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und das internationale Schiller-Institut und den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland und auch die Internetauftritte von Eva Hermann und Christa Meves und Gabriele Kuby und Birgit Kelle und Klagemauer.TV aus der Schweiz und das Zeit-Fragen Magazin aus der Schweiz. http://www.zeit-fragen.ch

    Geolitico-Magazin

    http://www.geolitio.de

  2. Zum Unrecht der Sterbehilfe – siehe auch die ÖDP und Judith Reisman und Klagemauer.TV aus der SChweiz und das internationale Schiller-Institut und die BüSo und den „Bund Katholischer Ärtze“ (BKA) Deutschland und den Theologen David Berger und Eva Hermann und Christa Meves und Gabriele Kuby und die Kopp News des Kopp Verlages und so weiter.

    https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2020/nr-27-1-dezember-2020/zum-unrecht-der-sterbehilfe.html

    https://www.zeit-fragen.ch/

    1. Epoch Times Deutschland Zeitung – siehe auch zu Feminismus und Genderismus und Gender Ideologie und Gender Mainstreaming und der Zwangs- und Frühsexualisierung von Kindern bis hin zur Pädophilie – siehe auch Klagemauer.TV aus der Schweiz und Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland und Christa Meves und Eva Hermann und Gabriele Kuby und Birgit Kelle

      https://www.epochtimes.de/

      Gabriele Kuby, Soziologin, Gender Ideologie und Gender Mainstreaming

      http://www.gabriele-kuby.de

  3. UN-Menschenrechtskommission: Tötung Ungeborener und Tötung auf Verlangen legalisieren
    Kategorie: Gesellschaft, Meinung, Wissen | 2018-11-23
    In der UN-Kommission für Menschenrechte werden zunehmend Vorschläge und Ideen eingebracht, die auf einem technokratischen Menschenbild beruhen. Ausgerechnet im Menschenrechtsrat kursieren Vorstellungen die das Töten von Menschen legalisieren sollen und die Staaten dazu auffordert dabei zu helfen. Eine Kurzanalyse mit Kommentar.

    https://www.epochtimes.de/meinung/un-menschenrechtskommission-toetung-ungeborener-und-toetung-auf-verlangen-legalisieren-a2716576.html

    Feindliche Übernahme: Evangelischer Linksruck im Zeichen des „Antifaschismus“
    Kategorie: Meinung | 2018-11-25
    Die linke Umdeutung des Christentums und die Ersetzung des Seelenheils durch das „Gemeinwohl“ haben eine lange Geschichte. Für das nächste Jahr planen mehrere evangelikale Gemeinden der USA, eine ausführliche Dokumentation über die marxistische Unterwanderung christlicher Kirchen auf den Markt zu bringen.

    https://www.epochtimes.de/meinung/feindliche-uebernahme-sozialistische-unterwanderung-des-christlichen-glaubens-und-der-kirchen-im-wandel-der-zeiten-a2714419.html

    1. Epoch Times Deutschland Zeitung – siehe auch zu Feminismus und Genderismus und Gender Ideologie und Gender Mainstreaming und der Zwangs- und Frühsexualisierung von Kindern bis hin zur Pädophilie – siehe auch Klagemauer.TV aus der Schweiz und Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland und Christa Meves und Eva Hermann und Gabriele Kuby und Birgit Kelle

      https://www.epochtimes.de/

      Gabriele Kuby, Soziologin, Gender Ideologie und Gender Mainstreaming

      http://www.gabriele-kuby.de

  4. Siehe auch Judith Reisman aus den USA und das internationale Schiller-Institut und die Bürgerrechtsbewegung Solidarität und die internationale LaRouche Bewegung und die Ökologisch Demokratische Partei ÖDP und auch den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland zum Thema Euthanasie und Eugenik und Bioethik und Abtreibung usw.

    Zeit-Fragen Magazin aus der Schweiz, siehe auch die INternetauftritte von Eva Hermann als Wertkonservativer und der christlichen Psychologin Christa Meves und der Soziologin Gabriele Kuby http://www.zeit-fragen.ch

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