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Vatikan: Glaubenspräfekt Müller fordert Rücknahme der „Freiburger Handreichung“

Kirche hält fest an der Unauflöslichkeit der Ehe

Wie die Mittelbayerische Zeitung am heutigen Dienstag online berichtet, hat Kurien-Erzbischof Gerhard L. Müller (siehe Foto) die sog. Freiburger „Handreichung“ scharf kritisiert; jenes Dokument also, das unter bestimmten Bedingungen die Zulassung wiederverheiratet-Geschiedener zum Tisch des HERRN befürwortet. Müller

Zudem plädiert dieses innerkirchlich umstrittene Papier für eine kirchlich-rituelle Feier hinsichtlich einer Zivil-Ehe nach Scheidung.

Kein Wunder, daß diese „Handreichung“ weltweit Erstaunen und zudem scharfe Kritik rom-treuer Vereinigungen hervorrief.

In einem jetzt bekanntgewordenen Brief an den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch erklärt der Präfekt der Glaubenskongregation, der Entwurf der „Handreichung“ müsse zurückgenommen und überarbeitet werden.

Das erwähnte Schreiben an Zollitsch, der zugleich Vorsitzender der Dt. Bischofskonferenz ist, erscheint in der katholischen Zeitung „Tagespost“ aus Würzburg in der heutigen Dienstagsausgabe.

Der bereits vor einigen Wochen verfaßte Brief ging offenbar in Kopie an alle deutschen Diöesanbischöfe; er diente als Begleitschreiben zu einem Grundsatzartikel, den Erzbischof Müller am 23. Oktober in der Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“ veröffentlichte.

Glaubenspräfekt und Papst sind sich einig

Erzbischof Müller führt in seinem Schreiben an Zollitsch aus, dass er persönlich Papst Franziskus über den Vorgang informiert habe, „weil der Text nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Teilen der Welt Fragen aufgeworfen und in einer pastoral delikaten Problematik zu Verunsicherungen geführt hat“.

In Abstimmung mit dem Papst habe er dann am 23. Oktober die Lehre der Kirche zur Ehe, zur Scheidung und zu den Sakramenten im „Osservatore Romano“ zusammengefasst.

Der vatikanische Glaubenspräfekt stellt fest, daß der Freiburger Text durchaus auch „richtige und wichtige pastorale Hinweise“ enthalte. Er sei jedoch sprachlich „unklar“ und stimme „in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre überein“: 120505416_B_Judy und Mike in der Kirche

Erzbischof Müller widerspricht in zwei Punkten

Der erste Punkt sei die Annahme, dass die in einer neuen Verbindung Lebenden sich nach einem Seelsorgegespräch entscheiden dürften, doch die Sakramente zu empfangen, und dass diese Entscheidung vom Pfarrer und von der Gemeinde zu respektieren sei.

Dazu erklärt Erzbischof Müller:

„Im Gegensatz zu dieser Auffassung betont das Lehramt der Kirche, dass die Hirten die verschiedenen Situationen gut unterscheiden und die betroffenen Gläubigen zur Teilnahme am Leben der Kirche einladen sollen, bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.“

Ebenso klar verurteilt der Präfekt die Anregung in der Freiburger Handreichung, für eine solche Verbindung ein kirchliches Gebet mit liturgischen Elementen abzuhalten. Feiern dieser Art seien von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ausdrücklich untersagt worden.

Keine Segensfeiern bzw. liturgischen Handlungen

Erzbischof Müller verweist auf das Schreiben „Familiaris consortio“ von 1981, in dem der Papst nach einer Bischofssynode zum Thema Familie formulierte:

„Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen.

Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen.“

Auch Benedikt XVI. habe 2007 in seinem Lehrschreiben „Sacramentum caritatis“ erklärt, dass es „in jedem Fall zu vermeiden ist, diese Verbindungen zu segnen, damit unter den Gläubigen keine Verwirrungen in Bezug auf den Wert der Ehe aufkommen“.

Der Chef der Glaubenskongregation schließt mit dem Hinweis, er hoffe, „dass wir in dieser delikaten Frage pastorale Wege gehen, die ganz mit der Glaubenslehre der Kirche übereinstimmen“. 

Quelle für die Zitate: http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/politik/artikel/mueller-kritisiert-zollitsch/982879/mueller-kritisiert-zollitsch.html

Kommentare

3 Antworten

  1. Die Rücknahme der von Zöllisch verfasste Handrechhung kann nicht zurückgenommen werden, weil Bischoff Müüler anscheinendn von einer anderen Welt kommt und keinen Bezug zur Realität hat. Dies ist sehr, sehr bedauerlich.Auc bischoff Müöler ist nur eine Mesch und kann daher irren.

    1. Guten Tag,
      die Hochschätzung und Heilighaltung der Ehe samt ihrer Unauflöslichkeit kommt tatsächlich „von einer anderen Welt“, nämlich direkt von Christus selbst und damit aus der göttlichen Sphäre – insofern haben Sie ungewollt ganz recht und Ihre Kritik erweist sich letztlich als Lob für den Glaubenspräfekten!
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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