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Vatikan hebt Predigtverbot für islamkritischen Pfarrer Paul Spätling auf

Kleruskongregation korrigiert Dekret von Bischof Felix Genn

Pressemeldung des CHRISTOFERUSWERKs in Münster:

Am 20. Januar 2015 informierte der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, die Medien in einer öffentlichen Stellungnahme darüber, daß er Pfarrer Paul Spätling aus Emmerich die Predigtvollmacht entzogen habe, weil der Geistliche sich am Abend zuvor bei einer Ansprache auf einer Pegida-Kundgebung in Duisburg islamkritisch geäußert hatte.
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Nachdem der Oberhirte von Münster das Gesuch des Priesters um Rücknahme dieses Predigtverbots abgewiesen hat, wandte sich Pfarrer Spätling gemäß den Regeln des Kirchenrechts am 19. März 2015 mit einem hierarchischen Rekurs an die römische Kleruskongregation, die von Kurienkardinal Beniamino Stella geleitet wird.

Der Präfekt gab der Beschwerde des Geistlichen in seinem amtlichen Dekret vom 27. Juni 2015 (Prot-N. 20152101) hinsichtlich des vom Bischof verfügten Predigtverbotes recht und bezeichnet diese Maßnahme als „unverhältnismäßig“.

Die Kongregation erklärt, die Tatsache, dass Pfarrer Paul Spätling „im Zuge einer Demonstration eine Ansprache gehalten hat“, reiche nicht aus, „um den vollständigen Entzug der Predigtvollmacht zu begründen.“  – Präfekt Stella fügt hinzu: „Der Entzug der Predigtvollmacht müsste seine Grundlage weitaus unmittelbarer aus dem Umstand ableiten, dass der Kleriker nicht zum Predigen befähigt wäre oder dass er die zur Lehr- und zum Predigtdienst gegebenen Vorgaben seines Bischofs nicht eingehalten hätte“.  PICT0283

Die weitere bischöfliche Verfügung, welche dem islamkritischen Geistlichen untersagte, „öffentlich im Namen der Kirche innerhalb und außerhalb von Kirchen zu sprechen“, wurde hingegen von der Kleruskongregation bejaht.

BILD: Pfarrer Paul Spätling beim Gebetszug für die ungeborenen Kinder in Münster (März 2015)

Abschließend heißt es in dem vier Seiten umfassenden Dekret des vatikanischen Dikasteriums:

„Nachdem diese Kongregation ihre Kompetenz festgestellt hat, antwortet sie im Sinne der oben angeführten Punkte des H.H. Paul Spätling mit Dekret und verfügt, dass das bischöfliche Dekret vom 20. Januar 2015 gemäß c. 1739 CIC korrigiert wird; das heißt, der Entzug der Predigtvollmacht wird aufgehoben, das Verbot, öffentlich im Namen der Kirche innerhalb und außerhalb von Kirchen zu sprechen, wird hingegen bestätigt.“

Sodann erfolgt noch ein formaler Hinweis, wonach gegen dieses Dekret Rechtsmittel bei der Apostolischen Signatur eingelegt werden können.

Unsere damalige Kritik am Predigtverbot des Bischofs: https://charismatismus.wordpress.com/2015/01/20/munster-bischof-felix-genn-entzieht-pfarrer-paul-spatling-die-predigtbefugnis/

Das als gemeinnützig anerkannte CHRISTOFERUSWERK eV. in Münster ist eine Aktionsgemeinschaft katholischer und evangelischer Christen; es betreibt ehrenamtlich dieses CHRISTLICHE FORUM.

Kontakt-Daten: Christoferuswerk eV, 48007 Münster, Postf. 1963, Tel. 0251-616768, Fax 0251-614020, Mail: felizitas.kueble@web.de

Diese Meldung erscheint auch auf KATHNEWS: http://www.kathnews.de/vatikan-hebt-predigtverbot-fuer-islamkritischen-pfarrer-auf

 

 

Kommentare

13 Antworten

    1. Guten Tag,
      nein, es ist nicht öffentlich; das Dekret umfaßt mehrere Seiten und es ist nicht üblich, jene vatikanischen Dekrete, die einzelne Personen betreffen, zu veröffentlichen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  1. Was nützt eine Predigterlaubnis, wenn man „innerhalb und außerhalb von Kirchen zu sprechen“ weiterhin nicht befugt ist???

    Kann man mir das erklären?

    Und zwar logisch ohne Kirchenrecht!

    So, das auch ich Blödmann es mit einfachen Worte verstehe?

    1. Guten Tag,
      diese Frage wird verständlicherweise oft gestellt, weil die Angelegenheit auf den ersten Blick widersprüchlich erscheint – Sie sind also beileibe kein „Blödmann“. Wir müssen auch nicht das Kirchenrecht bemühen. Der betr. Abschnitt aus dem vatikanischen Dekret lautet:
      „Nachdem diese Kongregation ihre Kompetenz festgestellt hat, antwortet sie im Sinne der oben angeführten Punkte des H.H. Paul Spätling mit Dekret und verfügt, dass das bischöfliche Dekret vom 20. Januar 2015 gemäß c. 1739 CIC korrigiert wird; das heißt, der Entzug der Predigtvollmacht wird aufgehoben, das Verbot, öffentlich im Namen der Kirche innerhalb und außerhalb von Kirchen zu sprechen, wird hingegen bestätigt.“
      Es sind also Stellungnahmen außerhalb von Predigten gemeint – diese darf er nicht „öffentlich im Namen der Kirche“ äußern, weder in noch außerhalb von Kirchenräumen. Das Predigen ist hingegen nicht eingeschränkt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Verzeihung, ich versteh es immer noch nicht!

        Ich bin aber auch kein Prediger, sondern nur ein Redner.

        Ist eine Predigt ausserhalb von persönlicher Stellungnahme überhaupt möglich??? Das ist ja wohl die Frage und der Konflikt und letztendlich die Revolution wie Demut! Es sei denn, der Geist küsst einen, wer hat nun die Vollmacht, ihn zu beschränken gar zu zähmen…

        Ich befürchte unsere Angst ist stärker wie unser Glaube!

        Und ich bin ganz besonders schwach. Und würde mir mehr Unterstützung als Zweifeler wünschen!

        1. Guten Tag,
          die Kirchensprache und das Kirchenrecht sind manchmal eine Wissenschaft für sich.
          Was Pfarrer Spätling darf bzw. nicht darf, ist folgendes:
          1. Er darf uneingeschränkt predigen, öffentlich und amtlich.
          2. Er darf zB. auf einer Veranstaltung (sei sie religiös, kulturell, politisch) eine öffentliche Ansprache halten, aber diese nicht „im Namen der Kirche“ äußern, sondern er hält seine Rede gleichsam als Privatmensch („ich äußere hier meine persönliche Meinung“). Dies gilt sowohl innerhalb wie außerhalb von Kirchen (mitunter finden kulturelle Veranstaltungen, Konzerte etc. auch in Gotteshäusern statt).
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  2. Dann war das Predigtverbot also ungerechtfertigt. Das kann er als seinen persönlichen Erfolg verbuchen.

    Wichtig ist, dass er nicht mehr im Namen der Kirche solche Propaganda ablassen kann, und das ist ja glücklicherweise weiterhin so.

  3. ich verstehe nicht ganz den Unterschied zwischen einem Predigtverbot und dem Verbot öffentlich im Namen der Kirche zu sprechen? Wenn ich doch predige, spreche ich dann nicht im Namen der Kirche?

  4. Das ist doch eine klare Ansage. Alles was er von nun an sagt, ist seine Privatmeinung, nicht die Meinung der Kirche. PEGIDA kann sich nicht mehr mit einem katholischen Priester schmücken.

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