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Vatikanischer "Justizminister" verlangt mehr Strenge bei Ehe-Annullierungen

„Sorgfältigere Katechese der Brautleute über die Unauflöslichkeit der Ehe vonnöten!“

Kirchliche Verfahren über eine Annullierung (Nichtigkeit, Ungültigkeit) von Ehen müssen künftig strenger geführt werden. Das fordert der vatikanische „Justizminister“, Kardinal Francesco Coccopalmerio. Er ist Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten.
Kardinal Coccopalmerio äußerte sich anläßlich einer Kirchenrechtstagung an der päpstlichen Universität Santa Croce (Heilig-Kreuz) in Rom.
Die am 26. April 2012 eröffnete, zweitägige Konferenz befaßt sich mit einer möglichen Reform der Kriterien, nach denen eine Eheschließung aus katholischer Sicht ungültig ist.
Die Kirche müsse besser aufpassen, daß diese Prozesse nicht mißbraucht werden von Paaren, die eine Nichtigkeit ihrer Ehe nur vortäuschen, erläuterte der Kirchenrechts-Kardinal:

„Ein Missbrauch liegt dann vor, wenn jemand genau weiß, dass seine Ehe gültig eingegangen ist, aber sich gleichzeitig trotzdem bei der Kirche um eine Nichtigkeitserklärung bemüht. Hier müssen wir an die Korrektheit nicht nur der zwei betroffenen Eheleute appellieren, sondern auch an die der Anwälte.
Das Kirchenrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, daß eine kirchlich geschlossene Ehe für ungültig erklärt werden kann. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Scheidung, sondern vielmehr um die amtliche Feststellung, daß aus katholischer Sicht eine Ehe überhaupt nie zustandegekommen war.
Mögliche Gründe für eine Ehe-Annullierung sind z.B. grobe Täuschung, Ablehnung der Unauflöslichkeit der Ehe zum Zeitpunkt der Heirat, grundsätzliche Verweigerung der ehelichen Fruchtbarkeit (kein Kinderwunsch) oder psychische Ehe-Unfähigkeit.
Hierzu erklärt Kardinal  Coccopalmerio:
„Wir brauchen eine sorgfältigere Vorbereitung der Brautleute: Dieser Moment vor der Heirat ist derjenige, in dem eine Ehe aufgebaut wird – im Bewußtsein der Partner, in ihrer Zustimmung. Und darum muss es schon bei Jugendlichen in der Katechese eine Erziehung zur Ehe und speziell zu ihrer Unauflöslichkeit geben. Die jungen Leute müssen schon dafür sensibilisiert sein – nicht erst, wenn sie heiraten wollen, sondern schon früher. Je mehr die Substanz der Ehe, darunter ihre Unauflöslichkeit, wirklich verstanden wird, umso mehr werden die Ehenichtigkeits-Verfahren auf ein Minimum zurückgehen.“
Die beiden zuständigen vatikanischen Gerichtshöfe seien der Aufforderung von Papst Benedikt, nicht etwa einseitig nur nach Gesichtspunkten der Barmherzigkeit zu entscheiden, bereits nachgekommen, so Coccopalmerio, der von Papst Benedikt unlängst zum Kardinal erhoben wurde.
Diesem römischen Vorbild müßten nun auch die anderen Kirchengerichte folgen (zB auf diözesaner Ebene).
„Es stimmt schon, dass wir in einer gewissermaßen vergifteten Atmosphäre leben, in der die Ehe nur noch als eine Art Vertrag gesehen wird  –  als könnte man seinen Partner, an den man sich für das ganze Leben gebunden hat, irgendwann wieder loswerden, wie etwas, das überflüssig geworden ist. Es ist furchtbar, wenn die Ehe mit solcher Leichtigkeit, Oberflächlichkeit, mangelndem Respekt für die Person angegangen wird, aber leider ist das die Atmosphäre, in der wir leben.“
Quelle: Radio Vatikan
 

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