„Rechtswidrige Vergemeinschaftung von Haftung und Schulden“
Die Vorsitzende des Verbandes junger Unternehmer, Marie-Christine Ostermann, hat sich dafür ausgesprochen, die Euro-„Rettungspolitik“ auch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg überprüfen zu lassen und nicht alleine dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen.
„Verstöße gegen EU-Recht müssen auch und vor allem vor dem EuGH verhandelt werden. Dies entspricht der Sprengkraft, die in der falsch konstruierten Rettungspolitik schlummert“, sagte Ostermann dem Handelsblatt-online – und fügte hinzu: „Die gegenwärtig laufende Prüfung in Karlsruhe droht zu stark auf die verengte Fragestellung der Parlamentsbeteiligung reduziert zu werden.“
Die Verbandschefin begrüßte es ausdrücklich, daß der ESM auch in Luxemburg durchleuchtet werde, nachdem die Verfassungsbeschwerde des irischen Parlamentsabgeordneten Thomas Pringle kürzlich von einem irischen Gericht an die europäischen Richter verwiesen wurde.
Damit werde „der schwere Schaden, den Europa als Rechtsgemeinschaft durch die rechtswidrige Vergemeinschaftung von Haftung und Schulden erlitten hat, nun miteinander verschränkt den Gerichten in Karlsruhe und in Luxemburg zur Entscheidung vorliegen“, sagte die Bundesvorsitzende: „Es ist höchste Zeit, dass die Frage, ob der ESM mit Europäischem Recht vereinbar ist, durch den EuGH geprüft wird.“
Die Verkündung der Karlsruher BVG-Entscheidung ist für den 12. September angesetzt und wird an den Märkten weltweit mit Spannung erwartet. Ohne einen Richterspruch aus Karlsruhe kann der Deutsche Bundestag weder den ESM noch den EU-Fiskalpakt ratifizieren.
Quelle: Fulda-Info, dts