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„Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit“, kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA). images (2)

Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen:
„Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen dringend berücksichtigt werden. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Routineuntersuchung, die gezielt nach Föten mit Behinderung sucht und in aller Regel zur Abtreibung führt, steht im Widerspruch zum Grundgesetz sowie zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.“
Hinzu komme eine nicht unerhebliche Zahl der falsch-positiven Testergebnisse: „Das heißt“, so die Lebenshilfe-Vorsitzende, „der Test zeigt eine Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist“.
Mit dem Pränatest wird zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft das Blut der Frau auf das Down-Syndrom hin untersucht. Der Test wird heute schon auf freiwilliger Basis als Kassenleistung angeboten.
Quelle: https://www.lebenshilfe.de/de/presse/2016/artikel/Medienmitteilung-zum-Praenatest-im-G-BA-1147688726.php?listLink=1

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