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Verein „Reporter ohne Grenzen“ reicht Verfassungsbeschwerde gegen BND-Gesetz ein

Reporter ohne Grenzen (ROG) hat gemeinsam mit fünf weiteren Organisationen eine Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingereicht, in der sich internationale Journalisten gegen Überwachungsbefugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes wehren.  

Die Kläger sind überwiegend investigative Journalisten, u.a. die Trägerin des alternativen Nobelpreises, Khadija Ismajilowa aus Aserbaidschan, und der mexikanische Journalist Raul Olmos, der Teil des internationalen Reporter-Teams war, das die Paradise Papers ausgewertet hat.

Auch die internationale Organisation von Reporter ohne Grenzen mit Sitz in Paris zählt zu den Klägern, die vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verletzung der Pressefreiheit und des Rechts auf geschützte Kommunikation geltend machen.

„Das Gesetz erlaubt es dem Bundesnachrichtendienst, Journalisten im Ausland praktisch schrankenlos zu überwachen und die Informationen mit anderen Geheimdiensten zu teilen. Das ist eine inakzeptable Einschränkung der Pressefreiheit, weshalb wir die Betroffenen bei ihrem Gang vor das Gericht unterstützen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

Das BND-Gesetz ist im Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet worden und seit Anfang 2017 in Kraft (http://t1p.de/gzjg).

Die Große Koalition hatte sich zu einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes entschieden, nachdem im Zuge des NSA-Skandals höchst fragwürdige Praktiken des BND bekannt geworden waren.

Insbesondere die sog. strategische Fernmeldeaufklärung führte der Geheimdienst offensichtlich ohne ausreichende Rechtsgrundlage durch. Bei dieser Form der Massenüberwachung zapft der BND große Datenleitungen an und filtert sie mit sog. Selektoren. Dies können Wörter sein oder auch Telefonnummern und Email-Adressen von Personen, für die sich der BND interessiert.

In der Vergangenheit war immer wieder bekannt geworden, dass der Geheimdienst dabei auch Journalisten im Visier hat. So enthüllte im Februar 2017 der Spiegel, dass der BND ab 1999 offenbar gezielt ausländische Journalisten von renommierten Medien überwachte, unter anderen von BBC, Reuters und der New York Times (http://t1p.de/j4ds).

Anstatt dem BND künftig Schranken zu setzen, legalisierte die Bundesregierung die Praktiken mit dem neuen BND-Gesetz. Es schützt Menschen unterschiedlich vor Überwachung abhängig von ihrer Nationalität: Kommunikation von Deutschen darf der Auslandsgeheimdienst nicht abfangen, von EU-Bürgern unter Einschränkungen und von Nicht-EU-Bürgern immer dann, wenn es die „Handlungsfähigkeit Deutschlands“ wahrt.

Letzteres ist eine Quasi-Vollmacht, außerhalb der EU massenhaft Kommunikation zu filtern. Schutzrechte für Journalisten wie im verwandten Artikel 10-Gesetz oder der Strafprozessordnung fehlen vollständig. Verschärft wird diese Problematik durch die ausdrückliche Ermächtigung, Informationen mit anderen Geheimdiensten zu teilen.

So wird ein gefährlicher „Ringtausch“ legalisiert, bei dem zum Beispiel der BND die Washington Post anzapfen könnte und mit der NSA tauscht, die „im Gegenzug“ deutsche Medien abhört.

Dagegen wehren sich die Journalisten nun mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Es ist die einzige Möglichkeit, das Gesetz noch zu kippen, nachdem die Bundesregierung und der deutsche Bundestag massive Kritik ignoriert hatten.

Weitere Infos zur Lage der Journalisten in Deutschland: www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland

Quelle: http://t1p.de/p3oj

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