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Verfassungsgericht: Das Gottesdienstverbot trifft die gläubigen Christen ins Mark

„Überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit“

Ein Katholik aus Hessen hat einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt und öffentliche Gottesdienste  – vor allem zu Ostern  –  unter Beachtung von Sicherheitsauflagen angestrebt – und zwar speziell für das Bundesland Hessen. 

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben in einem Beschluß am Karfreitag (!) zwar erklärt, das Verbot religiöser Zusammenkünfte werde  – bezogen auf Hessen – nicht vorläufig außer Kraft gesetzt. 

Das Gericht in Karlsruhe teilte aber zugleich  mit, das Gottesdienstverbot sei ein „überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit“

Von der hessischen Landesregierung wird deshalb verlangt, das Verbot bei jeder Verlängerung streng darauf zu prüfen, ob es noch verhältnismäßig sei, denn sobald dies verantwortbar sei, müsse es gelockert werden, was auch regional begrenzt erfolgen könne. Derzeit ist die hessische Corona-Verordnung bis 19. April 2020 befristet.

Der Kläger hatte erklärt, die heilige Messe sei ein zentraler Bestandteil des katholischen Glaubens und könne durch eine Übertragung im Fernsehen oder Internet oder privates Gebet nicht ersetzt werden, was erst recht für Ostern gelte. 

Die Karlsruher Richter haben das Argument ernst genommen und die Nachteile für den Kläger als „überaus schwerwiegend“ bezeichnet, die zudem nicht wiedergutzumachen seien. Das Rechtsgut des gesundheitlichen Schutzes sei allerdings noch höher einzustufen, zumal gerade über Ostern viele Menschen in die Kirche gehen würden.

Da der Katholik nur einen Eilantrag gestellt hat, wurde das Eilverfahren nicht sehr gründlich behandelt. Das Gericht erklärte aber, wenn eine Verfassungsbeschwerde erhoben werde, bedürfe die vorgenommene Güterabwägung einer „eingehenderen Prüfung“.

Tatsächlich hat das katholische Philipp-Neri-Institut aus Berlin bereits eine Verfassungsklage angekündigt.

Weitere Infos hier: https://www.n-tv.de/politik/Verfassungsrichter-bestaetigen-Gottesdienst-Verbot-article21707804.html

Kommentare

8 Antworten

  1. Wenn die Gemeine für ihre „Stamm-Gäste“ Vorzugsreservierungen vergibt, dann können für die Kirchensteuer-Christen, die ihren „Glauben“ lediglich an Ostern und Weihnachten praktizieren wollen, die noch massenhaft vorhandenen Restplätze einigermaßen gerecht per Los- oder Windhund-Verfahren verteilt werden. So können sie ja schon mal üben: schließlich kommt auch nicht jeder in den Himmel. ( https://www.youtube.com/watch?v=VvdEgkqei6c )

  2. Dieses Ergebnis war zu erwarten:

    Der Schutz von Leben und Gesundheit hat mehr Gewicht als der Ausfall von ein paar Messen. Damit ist alles gesagt.

    Eine kleine Korrektur:

    Die Überschrift ist irreführend, wenn es heißt:

    „Das Gottesdienstverbot trifft die gläubigen Christen ins Mark.“

    Das betrifft in diesem Maße nur Christen, die glauben, ohne Eucharistie nicht überleben zu können.

    1. Stimmt! Das betrifft die Christen, die glauben, einen „Rechtsanspruch“ (auf das Geschenk Christi) zu haben, das höher zu bewerten ist als Gesundheit und Leben der Mitmenschen.

  3. Ehrenhafte Versuche, aber wenn bereits die Kirchenhierarchie sich selbst als Teil des herrschenden Establishments versteht, dem vor allem die Umsetzung des sozio-kulturellen Mainstreams in die Kirchenstruktur obliegt (ob Gender und Klimahysterie oder aktuell epidemiologischer Shutdown), ist es beinahe aussichtslos, vor Gericht zu obsiegen. Wie könnte die Religionsfreiheit ernsthaft bedroht sein, wenn die Bischöfe nur allzu bereitwillig selbst auf Gottesdienste verzichten? Zum privaten Gebet sind die Kirchen ja meist offen und zuhause kann sowieso jeder beten, wie er will – so die allgemeine Logik.

    Praktikable Umsetzungen durch konkrete, nachprüfbare Handlungsanweisungen wie etwa mögliche Abstandsmarkierungen in namentlich aufgezählten Domen und grösseren Kirchen, erhöhte Anzahl der Messen, Relation Gottesdienstbesucher pro qm u.ä. müßten von den Bischöflichen Ordinariaten kommen. Bekommen Aldi, Lidl und Baumärkte hin, hier ruht aber bezeichnenderweise still der See. Man legt stattdessen lieber Materialien wie Liedtexte, Palmzweige und Osterlichter für private „Hauskirchen“-Feiern aus, wünscht unverbindlich, man möge ja bitte gesund bleiben und wünscht im übrigen allseits eine gute Zeit.

  4. Ich verstehe das nicht. Auch ein Draußengottesdienst wäre bei dem Wetter denkbar.
    Viele Kirchen haben großflächige Wiesen und gepflasterte Parkplätze um sich herum. Den Abstand könnte jeder gewähren.

    Meines Erachtens besteht einfach kein Interesse seitens der Geistlichkeit, hier was zu unternehmen. Die merken gar nicht, was sie ihren Schäfchen damit antun.
    Unser Bistum hat sogar die Gottesdienstverbote ausgeweitet bis zum 1. Mai.

    Was steckt da bloß dahinter???
    Mir wurde von älteren Leuten berichtete, sowas hats nicht mal in den Kriegsjahren 39/45 gegeben.

  5. Mir erschließt sich die Logik des Verbots nicht.
    Selbst unter Berücksichtigung, dass an Feiertagen wie Ostern doch mehr Gläubige die Kirchen aufsuchen, dürften es mit Sicherheit weniger Menschen sein, als in den Supermärkten.
    Lösung: Sitze in Kirchenbänken mit Abstand markieren und nur so viele Christen (mit Gesichtsmaske) einlassen, wie „sichere“ Sitze vorhanden sind. Der Bundestag macht es doch auch so.
    Mit etwas gutem Willen könnte so beiden Seiten gerecht werden.

    1. Ja, das ist so ungefähr auch meine Meinung. Obwohl – es gibt Probleme. Gestern und vorgestern war ich mit meiner Familie in einer Kirche (nicht zum Gottesdienst – den gibt es ja nicht – sondern einfach untertags mal reingegangen). Und obwohl wirklich nicht viele andere Leute anwesend waren, bin ich beim rein- und rausgehen ein paar Mal anderen Menschen zu nahe gekommen. Nicht nur der Platz während des der Messe müsste genau festgelegt sein; vor allem das hinein- und herausgehen müsste peinlich genau organisiert werden. Es wäre sehr wohl eine logistische Herausforderung (wenn auch machbar).

      Festzuhalten ist, dass auch wenn Messen abgehalten würde, der einzelne Gläubige nur selten eine Messe besuchen könnte. Und auch die Entscheidung, wer darf und wer nicht, würde schwierig (z.B. haben gerade viele alte Menschen oft keinen Internetanschluss; damit sind sie schon einmal deutlich schwerer zu erreichen; auch Leute, die nicht immer in ihrer Wohnortgemeinde zur Messe gehen, hätten womöglich das Nachsehen).
      Grundsätzlich wäre aber etwas möglich gewesen, und ich bin enttäuscht vom deutschen Episkopat, dass es das Verbot einfach so „geschluckt“ hat. Ich wage zu sagen: „Früher“ (ich meine in den 80er Jahren oder allgemein in der Vorwende-Zeit) wäre die offizielle Reaktion der Kirche anders ausgefallen.

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