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Verfassungsgericht gegen EZB-Anleihen

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Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen umstrittene Staatsanleihenkäufe bzw. Aufkaufprogrammen der Europäischen Zentralbank recht gegeben.
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Die Beschlüsse seien kompetenzwidrig und teils verfassungswidrig, erklärten die Karlsruher Richter. Bundesregierung und Bundestag hätten die Kläger in ihren Rechten verletzt, zumal Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft hätten.
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Dieses Urteil verkündete das Verfassungsgericht am heutigen Dienstag durch Gerichtspräsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Entscheidung erging mit sieben zu eins Stimmen.
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Beschwerdeführer sind u. a. der frühere CSU-Politiker und Eurokritiker Dr. Peter Gauweiler und der AfD-Gründer und Europa-Abgeordnete der LKR (Liberal-Konservativen Reformer), Prof. Dr. Bernd Lucke (siehe Foto). Eine weitere Klägergruppe wird von dem Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten

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Kommentare

14 Antworten

  1. Bundesverfassungsgericht

    EZB will Karlsruher Urteil ignorieren

    Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Die Europäische Zentralbank (EZB) will das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignorieren.
    […]
    … unter dem Druck der Vertreter Italiens und Frankreichs sei sie auf einen konfrontativen Kurs eingeschwenkt, so der „Spiegel“.

    https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12531184-bundesverfassungsgericht-ezb-karlsruher-urteil-ignorieren

    1. „Wollen, dass EuGH seinen Job besser macht“

      Verfassungsrichter legt nach: „EZB soll sich nicht als Master of the Universe sehen“

      Verfassungsrichter Peter Michael Huber warnt vor einer Missinterpretation des Karlsruher Urteils zu Anleihekäufen durch die EZB: Dies sei eine „geradezu homöopathische“ Botschaft an die EU. Gleichwohl kritisiert er Kommissionspräsidentin von der Leyen und stellt klar: EU-Recht gilt nicht immer und uneingeschränkt.

      https://www.focus.de/finanzen/boerse/wollen-dass-eugh-seinen-job-besser-macht-verfassungsrichter-legt-nach-die-ezb-ist-nicht-master-of-the-universe_id_11984898.html

      1. Gut möglich, dass die Aufnahme in einem Land gemacht wurde, das nicht dem Abstandwahn verfallen ist.
        Weiterhin möglich, dass die Herren in einem Hausstand leben und das Abstandgebot nicht zutrifft.

        MfG

        P.S.

        Schweden habe in zwei Punkten anders gehandelt, sagt Hallengren: Zum einen seien die Schulen nicht geschlossen worden – Kindertagesstätten und Grundschulen sind geöffnet, an weiterführenden Schulen und Unis wird digital unterrichtet. Zum anderen, so die Ministerin, seien keine Regeln eingeführt worden, mit denen die Bürger gezwungen würden, zu Hause zu bleiben. Die Regierung habe sich mit Empfehlungen an die Bürger gewandt – und das sei erfolgreich gewesen.

        https://www.tagesspiegel.de/wissen/kampf-gegen-corona-liegt-schweden-am-ende-doch-richtig/25750526.html

    1. @ H. Böker

      Eine Meldung /Nachricht trägt zur Information bei und nimmt für mich (!) nicht unbedingt in Anspruch, in jede Richtung allumfassend zu informieren. Wie lang soll so eine Veröffentlichung zum Thema werden, die Sie auch lesen würden?

      Weitergehende Informationen, besonders zu dem aktuellen Thema, das seit Jahren nicht nur Juristen bewegt, dürfen gelegentlich auch vorausgesetzt werden.

      Und da Sie schreiben, dass hier wieder nur die „halbe Wahrheit“ steht, dürfte Ihnen die andere Hälfte der Wahrheit nicht unbekannt sein. Von daher – was soll es und schreiben Sie dazu, was Ihnen bekannt ist und beleben Sie damit dieses Forum.

      MfG

  2. Man muss das Urteil genau lesen. Die Richter haben NICHT geurteilt, dass die Anleihenkäufe per se rechtswidrig sind. Diese können laut Gericht gerechtfertigt sein. Es ging vielmehr darum, dass die Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse hätten prüfen müssen.

  3. Wunderbar – wieder einmal ein Bild von Prof. Dr. Bernd Lucke hier (!) sehen zu dürfen. Es nimmt in meiner Sammlung der „imago dei“ – neben Donald Trump – ein besonderes Ehrenplätzchen ein.

    MfG

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