„Schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit“
Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Gottesdienste auf Antrag bzw. in Einzelfällen nicht allgemein verboten werden, wenn dabei Schutzkonzepte eingehalten werden. Medienberichten zufolge hat jetzt die 2. Kammer des Ersten Senats entsprechendes beschlossen.
Die Richter urteilten, im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit sei es kaum vertretbar, dass die staatlichen Verordnungen keine Chance für eine „ausnahmsweise Zulassung solcher Gottesdienste in Einzelfällen“ ermöglichen würden.
Gottesdienstverbote seien ein „schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit“ dar, erklärte das Gericht.
Den Beschwerde-Antrag an das Verfassungsgericht hatte ein muslimischer Verein mit rund 1.300 Mitgliedern gestellt, der im Ramadan sein Freitagsgebet in der Moschee abhalten wollte.
Der Verein argumentierte, bei den Freitagsgebeten könnten die gleichen Schutzmaßnahmen wie in Geschäften eingehalten werden und er hatte hierfür Masken, markierte Plätze und einen Sicherheitsabstand angeboten.
4 Antworten
Den Tiefgang in der Denkweise mancher Politiker vermisse ich!
Hat dies auf uwerolandgross rebloggt.
Es ist erschütternd, dass eine solche Beschwerde von den Muslimen kommt, nicht aber von unseren Bischöfen. Am Ende können wir den Muslimen noch dankbar sein, wenn auch wir endlich wieder Gottesdienste feiern dürfen.
Von den Kirchenfürsten, die ihre immer noch existierende Luxus-Alimentierung den Verträgen mit Hitler (Reichskonkordat 1933 u.a.) zu verdanken haben, war auch kein Protest zu erwarten (wes Brot ich ess, des Lied ich sing). Die schlucken selbst so hirnrisse Vorschriften wie „15 Personen beim Gottesdienst“. 15 Personen in einer Waldkapelle stehen sich gegenseitig auf den Füßen. 15 Personen im Kölner Dom können Tennis miteinander spielen.
Ich bin wirklich kein Freund des Islam, aber hier muss ich ihnen beipflichten.