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Verfassungsgerichtshof kippt Ausgangssperre

Verfassungsrichter entschieden am gestrigen Dienstag, im Saarland müsse die staatliche Ausgangsbeschränkung sofort gelockert werden. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr, so heißt es.

Somit sind Treffen in Familien sowie das Verweilen im Freien jetzt wieder erlaubt – natürlich mit den notwendigen Abständen und Kontaktbeschränkungen.

Eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs erklärte am Abend, der Beschluss gelte ab sofort. 

Mit dem Urteil reagierte das Gericht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers, der Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung beantragt hatte. Er sah sich laut Gericht in seinem Grundrecht der persönlichen Freiheit verletzt.

Weitere Infos hier: https://www.focus.de/politik/deutschland/kein-triftiger-grund-mehr-noetig-saarland-gericht-kippt-ausgangsbeschraenkungen-ab-sofort_id_11934568.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=newsletter_POLITIK

Kommentare

4 Antworten

  1. Soll das jetzt im ganzen Land so laufen. Klagen über Klagen. Und die Justiz hat schon so viel wegen der C-Pandemie nicht bearbeitet.

    Ich sehe es wie die AfD gestern brachte ,dass die Lockerungen schnellstens umgesetzt werden.
    Heute hörte ich in Meck. Pomm. gibt es nur eine ganz niedirge Zahl der C-Infizierten.
    Die Stadt Rostock verzeichnet nicht einen einzigen Infizierten.

    Jedoch liegt die ganze Gastronomie lahm. Das ist doch unglaublich. Für null Infizierte keine Öffnung der Gaststätten. IRRE.

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