CEP: „Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht, nicht der Bundespräsident“
Das Centrum für Europäische Politik (CEP) hält es für „überwiegend nicht wahrscheinlich“, daß der sog. „Rettungsschirm“ des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) zum 1. Juli in Kraft treten kann.
Es sei vielmehr wahrscheinlich, daß das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung wegen der angekündigten Klagen gegen den ESM vorübergehend stoppen werde, berichtet die Tageszeitung Die Welt über ein Positionspapier des wirtschaftsliberalen CEP aus Freiburg.
Zur Bitte des Gerichts an Bundespräsident Gauck, mit seiner Unterschrift unter dem Gesetz zu warten, erklärt Oliver Sauer, Verfassungsrechtler des CEP: „Wenn das Verfassungsgericht nicht der Meinung wäre, dass es etwas zu stoppen gäbe, würde es den Präsidenten auch nicht darum bitten.“
Daß die Karlsruher Richter Gauck baten, mit der Ratifizierung zu warten, entspreche dem politischen „Modus vivendi“: „Das Gericht bittet den Präsidenten natürlich erst vorsorglich.“
Zudem sei der Fall „keineswegs verfassungsrechtlich zulässig“, daß das Staatsoberhaupt eine Ratifizierung „gleichsam auf eigene Faust veranlaßte“; denn dann liefe er Gefahr, daß er vom Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung gestoppt würde, heißt es in der Stellungnahme des CEP.
Sauer betonte: „Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen ESM nämlich das letzte Wort – und nicht das Staatsoberhaupt.“
Das Fazit des CEP zum ESM: Es ist mit einer „mehrmonatigen Verzögerung“ bis zum Inkrafttreten zu rechnen.
Quellen: dts-Nachrichtenagentur, www.fuldainfo.de
2 Antworten
Bitte informiert euch im Internet darüber was der ESM in Wirklichkeit bedeutet,
die Aushöhlung des Grundgesetzes.
http://m.youtube.com/#/watch?desktop_uri=%2Fwatch%3Fv%3D_zx0WhZCP7M&v=_zx0WhZCP7M&gl=DE
Das heutige Volk und unsere Kinder und Enkel werden verschuldet.
Wehret dem Anfängen.