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Verfassungsrichter wünschen vom Bundespräsidenten einen Aufschub des ESM-Vertrags

Das Bundesverfassungsgericht will Bundespräsident Joachim Gauck bitten, das Gesetz zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM vorerst nicht zu unterzeichnen.
Wie eine Sprecherin in Karlsruhe mitteilte, wolle man im Falle der erwarteten Klagen warten, bis der Zweite Senat das Gesetz geprüft habe. „Wir gehen davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat“, sagte die Sprecherin.
Dadurch könne der ESM womöglich nicht rechtzeitig zum 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Unterdessen hat sich die Regierungskoalition zusammen mit der Opposition über den umstrittenen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin geeinigt. Demnach will sich die Regierung für die Einführung einer Finanzsteuer in Europa bis Ende des Jahres einsetzen.  
Quelle: dts-Nachrichtenagentur

Kommentare

Eine Antwort

  1. Die Show-Einlage unseres BVG ist sicherlich nicht mehr, als ein billiges, mediales Täuschungsmanöver.
    Unsere belanglosen Verfassungsrichter werden sich zunächst geschmeichelt fühlen, ob ihrer scheinbaren Bedeutung, bedächtig ihre greisen Häupter schütteln, sich danach im persönlichen Gespräch von Mama Angie einseifen lassen, anschließend den ESM-Vertrag von seinen gröbsten Rechtschreibefehlern befreien und voller Selbstmitleid absegnen, bevor sie nach Hause gehen und, redlich erschöpft, ihren jeweiligen Lebensgespunsten zu Füßen sinken, mit den Worten:
    „Was glaubst du, Mausi, wie schwer mir diese Entscheidung gefallen ist?“

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