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Vermummung und Maskierung wird in Bayern zukünftig als Straftat geahndet

Wer sich auf Demonstrationen in Bayern maskiert oder vermummt, muss künftig mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft rechnen – bisher waren Vermummte_c0ccd44a67Verstöße als bloße Ordnungswidrigkeit eingestuft. Eine entsprechende Verschärfung des Versammlungsrecht hat der Landtag beschlossen. Damit soll möglichen Ausschreitungen vermummter Gewalttäter vorgebeugt werden.

Die neue gesetzliche Regelung dient neben dem Schutz der Polizeibeamten auch der Aufrechterhaltung des Demonstrationsrechts ohne Gewalt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Es ist richtig, dass wir Leute von vorneherein mit einer klaren Strafandrohung davon abhalten, sich vermummt auf einer Demonstration zu bewegen. Wir wollen friedliche Demonstrationen in unserem Land und wir wollen, dass sie gewaltfrei verlaufen. Leuten, die sich gewaltbereit zeigen und sich deshalb vermummen, sagen wir: Damit habt ihr in Bayern nichts verloren.“

Quelle (Text/Foto): http://www.csu.de/aktuell/meldungen/november-2015/vermummung-wird-zur-straftat/

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