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Vorstoß gegen Therapiefreiheit: Grüne Fraktion will Therapieangebote für minderjährige Homosexuelle verbieten

Von Christa Meves

Die Bundesfraktion der Grünen will therapeutische Angebote verbieten lassen, die minderjährigen Homosexuellen helfen wollen, ihre sexuelle Orientierung zu ändern. Die Fraktion werde dazu einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, erklärte deren Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, Volker Beck. untitled

Nach dem Entwurf sollen Verstöße mit einer Geldbuße von mindestens 500 € geahndet werden. Sogenannte „Konversionstherapien“ hätten „ein erhebliches gesundheitliches Risiko“, so hieß es in der Verlautbarung, wie WELT-online berichtet. „Wenigstens Kinder und Jugendliche müssten davor geschützt werden“.

Das ist ein schockierendes Ansinnen gegenüber der Zunft der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Das „Institut für Jugend und Gesellschaft“ in Reichelsheim hat deshalb am 20.3.2013 mit einer  Presseerklärung reagiert.

Nach einer Zurückweisung “einer falschen und unsachlichern Terminologisierung und unzulässigen Verknüpfungen“ wird darauf hingewiesen, dass „der Gesetzentwurf auf einen unzulässigen Eingriff in die gesetzlich gewährleistete Autonomie jeder Therapie zielt, deren Ziel und Methode zwischen Therapeut und Klient vereinbart werden.“

Die Verlautbarung von Volker Beck unterstelle, dass Therapeuten nicht fähig seien, das Anliegen und die Motivation von minderjährigen Kindern angemessen einschätzen zu können.

In einer Stellungsnahme des Bundesgesundheitsministeriums von 2008 heiße es:

“Wenn homosexuell empfindende Menschen eine psychotherapeutische Behandlung wünschen oder in Anspruch nehmen, sind sie in der Wahl ihrer Therapie und ihres Therapeuten nicht eingeschränkt. Die Ziele einer Therapie werden grundsätzlich zwischen der Patientin oder dem Patienten  und der Therapeutin oder dem Therapeuten vereinbart. Die Therapiefreiheit ist verfassungsrechtlich durch Artikel 5 Absatz 3, Satz 1 und Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes geschützt.“

Eine solche rechtliche Zusicherung der Therapiefreiheit des Bundesbürgers gewinnt angesichts des Vorschlags von Volker Beck an Gewicht.

In der Praxis kommt es zwar selten, aber doch immer einmal wieder vor, dass  Eltern Beratung suchen, weil eins ihrer Kinder im Vor- und Grundschulalter ostentativ erklärt, es wolle kein Junge sein und kein Mann werden, sondern lieber eine Frau. Solche Wünsche verbergen sich häufig auch hinter den Aktionen solcher Kinder, Kleidungsstücke aus Mamas Wäsche heimlich an sich zu nehmen und damit zu schmusen.

Manchmal ergibt sich die Aufdeckung dieser Sachverhalte aber auch erst, nachdem die Kinder wegen anderer Verhaltensschwierigkeiten vorgestellt werden, besonders durch eine Renitenz gegen  schulische Belange. Die allmählich gewonnene Vertrautheit des kleinem Patienten mit seinem Helfer während der Therapie führt dann zur Aufdeckung der Ursache des Problems.

In solchen Fällen lässt sich meist eine unzureichende Identifikation des Jungen mit seinem Vater und nicht selten auch eine starke Verbundenheit mit der Mutter ausmachen, was meist in geschlechtsuntypischen Verhaltensweisen der Eltern  ihre Ursache hat.

Wenn diese Zusammenhänge erkannt sind, ändert das Kind bei gezielter Mitarbeit der nahen Bezugspersonen  –  besonders aber des Vaters  –  meist in einer umso kürzeren therapeutischen Phase, je besser die Eltern mitarbeiten und je jünger das Kind ist, umso rascher seine Einstellung. Dieses pflegt regelmäßig als eine seelische Entlastung sichtbar zu werden,  eindeutig erkennbar in aufblühender Fröhlichkeit und Lernbereitschaft.

Die Behauptung von Volker Beck, dass die Festigung der sexuellen Identität des Kindes durch eine fachgerechte psychotherapeutische Einwirkung „Ängste, Isolation, Depressionen und eine Erhöhung der Selbstmordrate“ zur Folge habe, stellt die Fakten auf den Kopf. In der Praxis bestätigt sich gerade das Gegenteil.

Dieser Plan eines Übergriffs in eingebahnte Strukturen analytischer Kinderpsychotherapie und einer sogar besonders erfolgreichen Möglichkeit rechtzeitiger Wirksamkeit ist ein schockierendes Ansinnen einer politischen Gruppierung. Es bedarf fachlicher Zurückweisung.

Es geht von der Behauptung einer vorhandenen allgemeinen Offenheit für sexuelle Orientierung aus, wie sie auch bei der Gender-Mainstreaming-Ideologie vertreten wird.

Die Hormonforschung kann dagegen belegen, dass die bereits bei der Zeugung festgelegte Unterschiedlichkeit des Geschlechts beim Fötus  –  und zwar wenige Wochen nach der Zeugung  –  im Mutterleib aktiviert wird und schon dort Einfluss auf sich einprägende Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau in das sich nun allmählich konstituierende Gehirn nimmt.

Kommentare

4 Antworten

  1. Medizinische Hilfe für Homosexuelle ist kein Verbrechen!

    Grüß Gott und guten Tag,

    unzählige Homosexuelle leiden massiv unter ihrer Neigung und suchen Hilfe um davon loszukommen. Doch in Deutschland gibt es kaum Ärzte, die bereit sind, die entsprechenden medizinischen Therapien vorzunehmen. Als wäre das noch nicht traurig genug, will nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), selbst ein bekennender Homosexueller, die wenigen verbleibenden Hilfsangebote für Homosexuelle per Gesetz verbieten und Ärzte kriminalisieren, die die sogenannten Konversionstherapien anbieten.

    Eines der Dogmen der Homo- und Genderideologie ist, dass Homosexualität keine Krankheit sei und deshalb folglich angeblich auch nicht heilbar. Doch zahlreiche Studien und Untersuchungen belegen, dass es sehr wohl möglich ist, Homosexualität erfolgreich zu therapieren und den Betroffenen somit echte Hilfe und Nächstenliebe zuteil werden zu lassen. Beispielsweise gaben bei einer Studie der renommierten Psychologen Stanton L. Jones und Mark A. Yarhouse 38 Prozent der Befragten an, dass sie die Homosexualität nach einer Konversionstherapie erfolgreich hinter sich gelassen hatten, während weitere 29 Prozent angaben, dass die Therapie bei ihnen immerhin teilweise erfolgreich war. Jones und Yarhouse kommen außerdem zu dem Schluss, dass Konversionsversuche psychologisch nicht schädlich sind.

    https://www.patriotpetition.org/2019/06/14/medizinische-hilfe-fuer-homosexuelle-ist-kein-verbrechen/

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält aber nichts von diesen Therapien, „schon wegen meines eigenen Schwulseins“, wie er jüngst in einem Interview gestand. Als Privatmeinung sei ihm dieser Standpunkt nicht verübelt, schließlich sind solche Therapien – wie alle medizinischen Eingriffe – absolut freiwillig und in Deutschland wird auch niemand gezwungen, eine Konversionstherapie über sich ergehen zu lassen, auch Spahn nicht. Nun will Spahn aber seine Stellung als Bundesgesundheitsminister missbrauchen, um anderen Homosexuellen, die eine Konversionstherapie wünschen und händeringend nach entsprechenden Angeboten suchen, den Zugang dazu zu verwehren, sowie Ärzte, die diese Hilfeleistung anbieten, zu kriminalisieren.

    Diese Ärzte will Spahn gnadenlos mit allen erdenklichen Mitteln bestrafen, die der Rechtsstaat nur hergibt: „Mir ist die Ordnungswidrigkeit eine Nummer zu klein. […] Das Berufsrecht sollte regeln, dass es Konsequenzen für die Ausübung des Berufs hat, wenn jemand diese Therapien anbietet. Im Sozialrecht sollte erklärt werden, dass es keine Vergütung für diese Angebote geben darf. Für das Strafrecht ist noch fraglich, welches Strafmaß angemessen ist.“

    https://www.patriotpetition.org/2019/06/14/medizinische-hilfe-fuer-homosexuelle-ist-kein-verbrechen/

  2. Dass die GRÜNEN, also deren ureigene Ideologie, den meisten Menschen nicht bekannt ist, beweist, dass diese mehr als o,1% Stimmen erhalten.

    Die GRÜNEN sind nicht völkerrechtlich aufgebaut, sondern bekämpfen alles, was nicht in ihren engen Horizont passt. Dialoge oder Diskussionen sind ohne Bedeutung, da sie entweder vehement abgelehnt werden oder auf eine Mauer der Sturheit prallen.

    Dass nicht Politik im ursächlichen Sinne, dass nicht Demokratie im wahren Sinne gemeint sind, beweist die Tatsache, dass die GRÜNEN sich ausschließlich für ihre Ideologie passenden Minderheiten interessieren.

    Die Grünen sind demnach im negativsten Sinne des Begriffes diktatorisch.

    Eine „Partei“, die Verbrecherbanden wie die selbst-genannte „Antifa“ (…) billigt und unterstützt, zeigt somit ihr wahres Gesicht und da sie sich des Öfteren deutlich anti-deutsch geäußert haben, sind sie eine der deutsch-feindlichsten Gruppen Europas

  3. („Zwanghafte“) Homosexualität ist eine Fehlentwicklung, die sich im Lichte der Kollektiven Neurose der seit vielen Generationen entfremdeten zivilisierten Gesellschaft auch symbolisch deuten läßt: Als ein Hinweis auf die krankhafte Selbstbezogenheit der großen Mehrheit der Menschen der zivilisierten Gesellschaft.

    Die Unfähigkeit oder Unwilligkeit, diese Zusammenhänge oder tieferen Ursachen zu erkennen, ist ebenfalls ein Symptom der Kollektiven Neurose und des „Angst-Tabus“ (Rainer Taéni), der neurose-typischen „Abwehr- / Vermeidungshaltung“.

    Wenn allerdings ein neurosefreier (geheilter), wahrhaft erwachsener – zum „Höheren / wahren Selbst“ aufgestiegener – Mensch zu einer gleichgeschlechtlichen Beziehung sich entscheidet, ist es eine wahrhaft FREIE Entscheidung und nicht zu verurteilen.

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