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Versuch von Cybergrooming wird strafbar

Ermittler stärken, Straftaten verhindern, Kinder schützen

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim sog. Cybergrooming.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Endlich beginnen die parlamentarischen Beratungen zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir die Ermittler, verhindern ggf. weitere Straftaten und schützen somit unsere Kinder.

Cybergrooming ist die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet zwecks Anbahnung sexueller Kontakte. Wer versucht, sich auf diese Art an Kinder heranzumachen, zeigt damit seinen Entschluss, Kinder zu täuschen und ggf. auch zu missbrauchen.

Das muss reichen, damit die Ermittler wirksam einschreiten können. Von Praktikern wissen wir, dass sie ohne die Versuchsstrafbarkeit häufig kein Ermittlungsverfahren einleiten können.

Auf Druck der Union war dieses Anliegen deshalb in den Koalitionsvertrag gekommen, nachdem es in der letzten Legislaturperiode vom Bundesjustizministerium und dem Koalitionspartner immer abgelehnt worden war. Endlich hat das Justizministerium nun den überfälligen Gesetzentwurf vorgelegt.

Die parlamentarischen Beratungen wollen wir nutzen, den Schutz der Kinder noch weiter auszubauen. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu bereits eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen beschlossen.“

 

Kommentare

0 Antworten

  1. Ich bin prinzipiell auch für die Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming, man muss sich aber darüber im Klaren sein, was das bedeutet: nämlich das verdeckte Ermittler (oder Mitglieder von Kinderschutzorganisation) sich im Internet als Kinder ausgeben, und wenn sie von Männern mit sexuellen Inhalt angesprochen werden, werden diese Männer dingfest gemacht.

    Ich kann es akzeptieren, wenn das so gehandhabt wird, aber es ist ein schmaler Grat. Die Polizei ist prinzipiell dafür da, begangenen Straftaten zu verfolgen und nicht dafür, Fallen zu stellen.

  2. Bestimmt werden die Grünen, denen der Schutz der Kinder besonders am Herzen liegt, das Gesetz begrüßen und ggf. auch verschärfen.
    Gesicht zeigen!
    Wir werden beobachten.

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